Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
ja, duden
Druckbare Version
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
ja, duden
Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Laut §61 des Amtlichen Regelwerks (2006) werden „Ableitungen von geografischen Eigennamen auf -er“ (S. 68) großgeschrieben. Das trifft auf das indeklinierbare (= nicht zu beugende) Adjektiv „Berliner“ zu.
Für das Adjektiv „schwäbisch“ hingegen gilt §62: „Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen Suffixen.“ (S. 68). Ihr Beispielsatz lautet dementsprechend wie folgt:
Beispiel
(1) ..., dass im schwäbischen und Berliner Raum kein Hochdeutsch gesprochen wird.