In Ihrem Beispiel liegen zwei Koordinationen vor: Zum einen werden die beiden Substantive „Ausstieg“ und „Verbleib“ durch den Junktor „bzw.“ koordiniert, zum anderen die Präpositionen „aus“ und „in“:
Beispiel
(1)
Ausstieg bzw.
Verbleib des XY
aus bzw.
in der Firma Z
Löst man die Koordinationen der Übersichtlichkeit wegen einmal auf, erhält man folgendes Ergebnis:
Beispiel
(1a)
Ausstieg des XY
aus der Firma Z
(1b)
Verbleib des XY
in der Firma Z
Hierbei wird bereits deutlich, dass die Präposition „aus“ in (1a) zum Substantiv „Ausstieg“ gehört, die Präposition „in“ in (1b) hingegen zum Substantiv „Verbleib“.
Sie fragen nun, ob eine Konstruktion möglich wäre, in der auf die Präposition „aus“ und den Junktor „bzw.“ verzichtet werden kann:
Beispiel
(1c) Ausstieg bzw. Verbleib des XY in der Firma
Durch die Tilgung der Präposition „aus“ und des Junktors „bzw.“ in (1c) wird eine Lesart nahegelegt, in der sich die Präposition „in“ nun auf beide koordinierte Substantive („Ausstieg bzw. Verbleib“) bezieht, sofern man die Wortgruppen „des XY“ und „in der Firma“ als Ellipsen (= Auslassungen) betrachtet. Durch das Auflösen der Ellipsen kann diese Lesart verdeutlicht werden:
Beispiel
(1d) Ausstieg
[des XY] [in der Firma] bzw. Verbleib des XY in der Firma
Die Konstruktion in (1d) zeigt, dass sich die Präposition „in“ nun auch auf das Substantiv „Ausstieg“ bezieht, obwohl für dieses Substantiv die Präposition „aus“ vorgesehen ist, wie bereits in (1a) gezeigt wurde.
Auf die Koordination der beiden Präpositionen „aus“ und „in“ kann unseres Erachtens nicht verzichtet werden, da sich „aus“ auf das erste Substantiv bezieht („Ausstieg“), nicht aber auf das zweite („Verbleib“) und umgekehrt „in“ auf das zweite Substantiv, nicht aber auf das erste. Das sieht man besonders gut, wenn man die Präposition „aus“ mit der Präposition „in“ austauscht:
Beispiel
(2a) *
Ausstieg des XY
in der Firma Z
Andersherum genauso:
Beispiel
(2b) *
Verbleib des XY
aus der Firma Z
(2a) und (2b) machen deutlich, dass die Präposition in beiden Beispielen nicht beliebig ausgetauscht werden kann, sondern fest zum jeweiligen Substantiv gehört. Stefan Schierholz (2001, 2003) spricht in solchen Fällen von
Valenzvererbung. Das bedeutet, dass die Substantive (hier: „Ausstieg“ und „Verbleib“) die Valenz (= Fähigkeit von Worten, hier: Verben, andere Wörter an sich zu binden) übernehmen bzw. erben und damit auch die Präpositionen bei der Substantivierung (= Bildung eines Substantivs aus einer anderen Wortart, hier: Verben) beibehalten:
Beispiel
(3a)
aus etwas
aussteigen ->
aus einer Firma
aussteigen ->
Der Ausstieg aus einer Firma
(3b)
in etwas
verbleiben ->
in einer Firma
verbleiben ->
Der Verbleib in einer Firma
Schierholz bezeichnet Substantive, bei denen die Präpositionen nicht beliebig ausgetauscht werden können, als Rektionssubstantive, also Substantive, die eine Präposition regieren (= fordern). In neuerer Forschung wird dieses Konzept als
Substantivvalenz bezeichnet (vgl. Matthias Hölzner, 2007).
Dass sich die Präpositionalphrase „in der Firma“ wie in (1d) auf beide Substantive beziehen kann, ist unseres Erachtens aufgrund der Substantivvalenz ausgeschlossen. Die Koordination beider Präpositionen ist in Ihrem Beispiel also notwendig:
Beispiel
(1a) Ausstieg bzw. Verbleib des XY
aus bzw. in der Firma Z
Zur besseren Überschaubarkeit ist es möglich, Ihren Titel auf nur eine Koordination zu reduzieren, sodass das jeweilige Rektionssubstantiv in unmittelbarer Nähe zur Präposition steht, die es regiert:
Beispiel
(4)
Ausstieg des XY
aus der Firma
bzw.
Verbleib in der Firma