Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Regelmäßig auftretendes Problem im Polizeidienst.
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Regelmäßig auftretendes Problem im Polizeidienst.
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
Bei Ihrer Frage geht es darum, ob im vorliegenden Fall ein Kasus am Substantiv Herr zu kennzeichnen ist oder nicht. Davon hängt dann auch ab, ob Präsident zu deklinieren ist. Die (schwach deklinierten) Substantive Herr und Präsident sind im Singular Nominativ endungslos und tragen in allen anderen Kasus im Singular die Endung -(e)n.
In welchem Kasus ein Substantiv steht, hängt von der Umgebung im Satz ab: Durch die Kasusendungen werden Beziehungen im Satz markiert. Das Substantiv Herr steht folglich bspw. im Dativ, wenn das Verb (Beispiel 1) oder eine Präposition (Beispiel 2) den Dativ "verlangt" (= regiert):
Beispiel
(1) Wir geben Herrn Müller einen Rechenschaftsbericht.
(2) Wir treffen uns nächste Woche mit Herrn Müller.
Sprachgebrauch
Sie beziehen sich mit Ihrer Frage offenbar auf die Anrede, die auf Briefumschlägen erscheint. Da hier keine Satzumgebung vorhanden ist wie in den Beispielen (1) und (2), gibt es eigentlich sprachsystematisch keinen Grund für die Kennzeichnung eines Kasus.
Dennoch ist es üblich, auf Briefen den Titel zu deklinieren:
Beispiel
(3) Herrn Ersten Vorsitzenden Müller
(4) Herrn Technischen Direktor Schneider
(5) Herrn Regierenden Bürgermeister
(Beispiele aus Dudenband 9 "Richtiges und gutes Deutsch").
Hierbei handelt es sich quasi um eine erstarrte, konventionalisierte Form. Man kann sich das in etwa so vorstellen, dass eine Satzumgebung "mitgedacht ist"
Beispiel
(6) Man überbringe diesen Brief Herrn Präsidenten Müller.
Folglich können wir Ihnen empfehlen, auch im Polizeidienst die Anrede Herrn Präsidenten Müller zu wählen. Herr Präsident Müller ist zwar sprachsystematisch nicht falsch, wenn Sie ja aber gerade einen gewissen Grad an Formalität einhalten wollen, ist es möglicherweise aber sinnvoll, auf die konventionalisierte Form zurückzugreifen. Das ist dann völlig unabhängig davon, ob ein Präsident Präsident einer Hochschule oder im Polizeidienst ist.
Die Frage, ob der Dativ am Substantiv Herr gekennzeichnet werden soll oder nicht, erweist sich häufiger als Zweifelsfall im Gegenwartsdeutschen. Bitte beachten Sie auch unsere Antwort auf die folgende Frage:
http://www.grammatikfragen.de/showth...prefixid=kasus