Bei diesem Beispiel besteht im Gegensatz zu Ihrem Ausgangsbeispiel das Problem nun darin, dass aufgrund der Nichterkennbarkeit des Genitivs allerlei Probleme nicht klar als Genitivattribut erkennbar...
Art: Beiträge; Benutzer: Mathilde Hennig
Bei diesem Beispiel besteht im Gegensatz zu Ihrem Ausgangsbeispiel das Problem nun darin, dass aufgrund der Nichterkennbarkeit des Genitivs allerlei Probleme nicht klar als Genitivattribut erkennbar...
Ja, natürlich! Das ist regelkonform. Ein Zwang zu klarer Kasuskennzeichnung würde uns im Gegenwartsdeutschen vor unlösbare Aufgaben stellen.
Lieber Nutzer,
ich fasse noch einmal zusammen: Wenn Sie exakt die vorliegende Formulierung verwenden wollen, also nicht auf semantisch zumindest nah am Ausgangsbeispiel liegende Alternativen...