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Thema: Ich hoffe durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Ich hoffe durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben

    Beistrich oder nicht

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2014
    Ort
    Gießen
    Beiträge
    271

    Standard Kommasetzung Infinitivsatz

    Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    In Ihrer Frage geht es darum, ob in dem folgenden Beispielsatz ein Komma gesetzt werden muss:

    Beispiel

    Ich hoffe durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben.


    Diesbezüglich finden sie bereits einen Eintrag in unserem Forum unter dem folgenden Link:
    http://www.grammatikfragen.de/showth...e&daysprune=-1

    In diesem Beitrag wird Bezug darauf genommen, dass die Regeln der Kommasetzung für das Deutsche im Amtlichen Regelwerk festgelegt sind. Dort findet sich u.a. der Paragraph 74, der lautet „Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.“ In Ihrem Beispielsatz handelt es sich bei durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben um einen infiniten Nebensatz, der die Funktion eines Objekts übernimmt. Daher müsste nach dieser Regel der Nebensatz mit einem Komma abgetrennt werden und es lauten:

    Beispiel

    Ich hoffe, durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben.


    Der Unterschied zwischen Ihrem Beispielsatz und dem in dem angeführten Beitrag besteht darin, dass es sich bei Ihrem Satz um einen infiniten Nebensatz handelt. D.h. es ist ein Nebensatz, bei dem es kein Verb gibt, das nach Person und Numerus flektiert ist. Im Amtlichen Regelwerk §75 finden sich nun noch einmal speziell Regeln zu solchen Infinitivgruppen. Dort heißt es, dass Infinitivgruppen mit Kommata abgegrenzt werden, wenn eine der folgenden Regeln erfüllt ist:

    1) die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet
    2) die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab
    3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab

    Keine dieser Regeln trifft auf Ihr Beispiel zu. Wenn dies der Fall ist, ist das Komma laut Amtlichem Regelwerk fakultativ, d.h. es kann gesetzt werden, muss es aber nicht. Dort findet sich auch das Beispiel:

    Beispiel

    Ich hoffe sehr(,) Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben(,) und verbleibe mit freundlichen Grüßen.


    Nach dieser Regel steht es Ihnen also frei, das Komma zu setzen oder nicht.

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    Geändert von Jacqueline Weiß (24.04.2016 um 22:51 Uhr)

  3. #3

    Standard Präposition / Präpositionalobjekt

    "Ich hoffe durch meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben"

    Ich hoffe, mit meiner Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben. (Womit?)

    (= Grammatisch korrektes Standarddeutsch, aber immer noch sehr gestelzt.)


    Ich hoffe, durch meine Vermittlung von Wissen zu einer besseren Welt beizutragen. (Wodurch?)

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