Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Habe eine Frage zu einem Satzgefüge

  1. #1

    Standard Habe eine Frage zu einem Satzgefüge

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Anfrage

    Welcher Satz ist richtig?
    1. Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik zu arbeiten beginnt.
    2. Ich weiß nicht, ob sie beginnt, in dieser Fabrik zu arbeiten.
    3. Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik beginnt zu arbeiten.

    Ich bräuchte eine Erklärung, welcher Satz richtig formuliert ist und wie das Satzgefüge grammatisch richtig ist.
    Danke im voraus.

  2. #2

    Standard kohärenter VS inkohärenter Infinitiv

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    In Ihrer Fragestellung bieten Sie drei Formulierungsvarianten an und bitten um eine Erklärung, welche Variante syntaktisch korrekt sei.

    1. Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik zu arbeiten beginnt.
    2. Ich weiß nicht, ob sie beginnt, in dieser Fabrik zu arbeiten.
    3. Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik beginnt zu arbeiten.

    In Ihren Beispielen wird dreifach unterschiedlich mit der Infinitivphrase „(in dieser Fabrik) zu arbeiten“ umgegangen. Ihre Frage thematisiert also übergreifend die Infinitrektion von Verben (d.h. die Forderung eines übergeordneten Verbs nach einem weiteren infiniten Verb).

    Sprachsystem


    Jede der drei Varianten wird mit einem übergeordneten Verbzweitsatz („Hauptsatz“) eingeleitet („ich weiß nicht“), auf den ein untergeordneter, indirekter Fragesatz („ob sie beginnt“) folgt. Dieser wird durch die Subjunktion „ob“ eingeleitet.

    Das Verb „beginnt“ fordert eine weitere Ergänzung, die durch eine Infinitivphrase realisiert werden kann. An dieser Stelle äußert sich Ihr Zweifel: Wie ist mit der Infinitivphrase umzugehen?

    Infinitivkonstruktionen, die von einem übergeordneten Verb gefordert werden, können entweder als ein eigenständiges Prädikat auftreten oder mit dem übergeordneten Verb ein gemeinsames Prädikat bilden.

    Beispiel für eine Infinitivkonstruktion, die als eigenständiges Prädikat auftritt: Beispiel für eine Infinitivkonstruktion, die mit dem übergeordneten Verb ein gemeinsames Prädikat bildet:
    Otto behauptet, [ein Geräusch zu hören]. Anna scheint immer noch zu schlafen.

    Wenn eine Infinitivkonstruktion als eigenständiges Prädikat auftritt, bezeichnet man sie wegen ihrer Gemeinsamkeiten mit Nebensätzen als nebensatzwertig (kurz: satzwertig). In der Fachliteratur nennt man sie dann „inkohärent“, weil sie aus der Struktur des übergeordneten Verbs ausgeklammert sind.
    Gegenteilig bezeichnet man Infinitivkonstruktionen, wenn sie mit dem übergeordneten Verb ein gemeinsames Prädikat bilden, als nicht satzwertig und „kohärent“, weil sie in die Struktur des übergeordneten Verbs eingebettet sind und somit einen Verbalkomplex bilden.

    Manche übergeordnete Verben sind an eine Konstruktionsweise (ob kohärent oder inkohärent) gebunden. Beispielsweise lässt sich eine Infinitivkonstruktion, die vom Verb „scheinen“ gefordert wird, nur inkohärent (also nicht satzwertig) realisieren.
    Bei vielen anderen Verben kann die regierte (=geforderte) Infinitivkonstruktion jedoch dahingehend variieren, ob sie satzwertig oder nicht satzwertig ist. Wir zeigen dies beispielhaft an den Verben „versuchen“ und „beginnen“:

    versuchen
    a. Der Kommissar hat den Fall zu lösen versucht.
    b. Der Kommissar hat versucht, den Fall zu lösen.

    a. Als der Kommissar den Fall zu lösen versuchte,….
    b. Als der Kommissar versuchte, den Fall zu lösen,…

    beginnen
    a. Julia hat wieder in der Gaststätte zu arbeiten begonnen.
    b. Julia hat wieder begonnen, in der Gaststätte zu arbeiten.

    a. Als Julia wieder in der Gaststätte zu arbeiten begann, …
    b. Als Julia wieder begann, in der Gaststätte zu arbeiten

    In a) handelt es sich jeweils um einen nicht satzwertigen und somit kohärenten Infinitiv. Das ist besonders gut an der Stellung des Infinitivs zu erkennen: Der untergeordnete Infinitiv steht am Satzende (in der rechten Satzklammer) vor dem übergeordneten Verb („versucht“/ „begonnen“). Dies entspricht der Sequenzierung der verbalen Bestandteile innerhalb eines Verbalkomplexes.

    In b) handelt es sich jeweils um einen satzwertigen und somit inkohärenten Infinitiv. Die Infinitivgruppe ist hier (im Nachfeld) ausgegliedert. Charakteristisch für den inkohärenten Infinitiv ist, dass neben dem Infinitiv selbst („zu lösen“/ „zu arbeiten“) auch all seine Satzglieder („den Fall“/ „in der Gaststätte“) ausgegliedert werden.

    Die bisher dargestellten theoretischen Grundlagen lassen sich nun auf Ihre drei Konstruktionsbeispiele anwenden.

    In 1)

    Beispiel

    Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik zu arbeiten beginnt.

    haben Sie einen nicht satzwertigen und kohärenten Infinitiv konstruiert. Der Infinitiv bildet mit dem übergeordneten Verb („beginnt“) einen gemeinsamen Verbalkomplex und ein Prädikat.

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	GF2.jpg
Hits:	280
Größe:	18,1 KB
ID:	83


    In 2)

    Beispiel

    Ich weiß nicht, ob sie beginnt, in dieser Fabrik zu arbeiten.

    ist die Infinitivphrase (der Infinitiv „zu arbeiten“ samt seinem Satzglied, dem Lokaladverbial „in dieser Fabrik“) ausgeklammert und bildet ein eigenständiges Prädikat. Es handelt sich also um einen satzwertigen bzw. inkohärenten Infinitiv.

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	GF1.jpg
Hits:	230
Größe:	23,8 KB
ID:	84

    Sowohl die kohärente (1) als auch die inkohärente (2) Konstruktion sind aus standardsprachlicher Perspektive in ihrer syntaktischen Struktur grammatisch wohlgeformt, also korrekt.

    In 3)

    Beispiel

    Ich weiß nicht, ob sie in dieser Fabrik beginnt zu arbeiten.

    wurde der reine Infinitiv ausgeklammert. Von einem kohärenten Infinitiv kann aufgrund der Abfolge der verbalen Bestandteile zunächst nicht ausgegangen werden. Jedoch spricht wiederum gegen den inkohärenten Infinitiv, dass seine Satzglieder (das Lokaladverbial „in dieser Fabrik“) nicht mit ausgeklammert wurden. In diesem Fall liegt eine „Vermischung“ bzw. „Verschränkung“ der Varianten 1 (kohärent) und 2 (inkohärent) vor.
    Die Duden-Grammatik fasst diese Mischkonstruktion unter den kohärenten Infinitiv (vgl. Duden-Grammatik, §1319). Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Konstruktion „standardsprachlich nicht voll anerkannt“ ist (Duden-Grammatik, §1319).

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	GF3.jpg
Hits:	354
Größe:	31,2 KB
ID:	85

     


    Fazit
    Alle drei Konstruktionsvarianten lassen sich syntaktisch durch den Begriff des kohärenten und inkohärenten Infinitivs erklären. Jedoch sind nur die erste (kohärente) und zweite (inkohärente) Konstruktion standardsprachlich anerkannt bzw. „richtig“.
    Umfrage zum Umgang mit dieser Antwort

    War diese Antwort hilfreich für Sie? Wie gehen Sie damit um?
    Helfen Sie unserem Forschungsteam von der Universität Gießen dabei herauszufinden, wie eine solche Grammatik benutzt wird, welche Erläuterungen interessant sind und wie Sie damit umgehen. Durch die Beantwortung unseres Fragebogens tragen Sie dazu bei, die Qualität unserer Antworten und die Qualität von Grammatiken zu verbessern!

    Umfrage öffnen

    Geändert von Nilüfer Cakmak (29.03.2017 um 02:36 Uhr)

  3. #3

    Standard Konditional

    "Ich bräuchte eine Erklärung, welcher Satz richtig formuliert ist und wie das Satzgefüge grammatisch richtig ist."

    Der Konditional von "brauchen" ist im Standarddeutsch "brauchte". Bei starken Verben darf der Stammvokal nicht verändert werden.

    Ich brauchte eine Erklärung, welcher Satz richtig formuliert ist und wie das Satzgefüge grammatisch richtig ist.

    Oder:

    Ich würde eine Erklärung brauchen, welcher Satz richtig formuliert ist und wie das Satzgefüge grammatisch richtig ist.

Ähnliche Themen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein