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Thema: Ist das letzte Komma in folgendem Satz notwendig?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Ist das letzte Komma in folgendem Satz notwendig?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Arbeit an einem kurzen Bericht

    Anschließend fand die Prüfung statt, in der die Personen ihr Wissen in einer Theorieprüfung, bei zwei Beispielen und einer praktischen Prüfung, unter Beweis stellen konnten.

  2. #2
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    Standard

    Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Ihre Frage betrifft die Kommasetzung im Deutschen. Diese ist amtlich geregelt. Die entsprechenden Regeln finden Sie unter dem folgenden Link: http://www1.ids-mannheim.de/fileadmi...regeln2006.pdf

    Die erste Regel, die für Ihr Beispiel relevant ist, ist der Paragraph 74, der lautet:
    Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
    Nebensätze zeichnen sich prototypisch dadurch aus, dass sie mit einem Subjunktor oder einem Relativpronomen eingeleitet werden und das finite Verb an letzter Stelle steht, was als Verbletztstellung bezeichnet wird.

    In Ihrem Beispielsatz liegt ein Nebensatz bzw. konkreter ein Relativsatz vor, nämlich:

    Beispiel

    in der die Person ihr Wissen in einer Theorieprüfung bei zwei Beispielen und einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen konnten


    Das Wort der ist ein sogenanntes Relativpronomen. Es verweist auf ein Substantiv des übergeordneten Satzes zurück, welches in Ihrem Fall das Substantiv Prüfung ist. Dass es sich um einen Relativsatz handelt, lässt sich neben dem Vorliegen des Relativpronomens auch an der Verbletztstellung erkennen. Das finite Verb konnten steht in diesem Teilsatz nämlich zum Schluss. Da es sich bei diesem Teilsatz um einen Nebensatz handelt, muss vor dem Wort in ein Komma stehen. Das Ende des Nebensatzes ist gleichzeitig das Ende des gesamten Satzes, weswegen hinter dem Verb konnten ein Punkt steht.

    Nun haben Sie in Ihrem Beispiel hinter dem Substantiv Theorieprüfung ein Komma gesetzt und damit die Wortgruppe bei zwei Beispielen abgegrenzt. Dieses Komma ist deswegen nötig, weil hier bei einer Aufzählung zwei Lokaladverbiale miteinander verknüpft werden. Es greift entsprechend §71 des Amtlichen Regelwerks, der da lautet:

    Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.
    Darüber hinaus wird ein drittes Lokaladverbial (einer praktischen Prüfung) angeführt. Da dieses jedoch mit einem und zur Aufzählung hinzugefügt wird, muss kein Komma davor stehen, wie es in §72 lautet:
    Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und […], verbunden, so setzt man kein Komma.
    Nach dem dritten Lokaladverbial steht kein Komma im Deutschen. Obwohl der Satzanfang durch die Aufzählung relativ komplex ist, werden Satzglieder nicht durch Kommata getrennt, sofern sie nicht satzförmig realisiert sind. Bei Aufzählungen werden zwar Kommata gesetzt, jedoch nur zwischen den verknüpften Wörtern oder Wortgruppen und nicht hinter das letzte verknüpfte Glied. Ihr Satz lautet entsprechend:

    Beispiel

    Anschließend fand die Prüfung statt, in der die Personen ihr Wissen in einer Theorieprüfung, bei zwei Beispielen und einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen konnten.


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