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Thema: Anwendung Fragezeichen - "Ich hoffe, es geht Dir gut?" oder Ich hoffe, es geht Dir gut."

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Anwendung Fragezeichen - "Ich hoffe, es geht Dir gut?" oder Ich hoffe, es geht Dir gut."

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Azubi hat es in einer Mail mit Fragezeichen geschrieben. Streit im Büro, ob oder ob nicht oder doch beides möglich ist.

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Alles was google zu dem Thema Rechtschreibung, Interpunktion, Fragezeichen etc. zu bieten hat.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn uns einer eine verständliche Definition, gerne mit Beispielen, hierzu liefern kann.
    Vielen Dank.

  2. #2
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    Standard

    Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Grundlage für die Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst das Amtliche Regelwerk, welches Sie unter dem folgenden Link finden: http://www1.ids-mannheim.de/fileadmi...regeln2006.pdf

    Im Amtlichen Regelwerk ist die Rechtschreibung des Deutschen und damit einhergehend auch die Interpunktion geregelt. Für Ihren Beispielfall ist zunächst der Paragraph 70 relevant, der lautet:

    Mit dem Fragezeichen kennzeichnet man den Ganzsatz als Frage.
    Gemäß dieser Regel hängt es also davon ab, ob in Ihrem Satz eine Frage artikuliert werden soll, ob ein Fragezeichen an dessen Ende stehen muss. Fragen weisen prototypisch eins der folgenden beiden Merkmale auf:

    1) Fragen werden häufig mit einem Fragewort (Interrogativpronomen) eingeleitet.

    Beispiel

    Wohin gehen wir?
    Was machst du heute?
    Wen liebst du?


    2) Werden Fragen nicht mit einem Interrogativpronomen eingeleitet, steht das finite Verb häufig an erster Stelle:

    Beispiel

    Kommst du mit?
    Liebst du mich?
    Hast du dazu Lust?


    Diese zwei Merkmale sind Kriterien für prototypische Fragen. Das Auftreten des Fragezeichens wäre in diesem Fall an bestimmte syntaktische Strukturen gekoppelt. Ursula Bredel betont jedoch zu Recht in ihrem Buch „Interpunktion“, dass eine solche Bestimmung nicht hinreichend ist, sondern es auch indirekte Frage gibt, die sich nicht durch die angeführten Merkmale auszeichnen. In Ihrer Auslegung des zitierten Paragraphen schreibt sie:

    Das Neue an diesen Darstellungen [der geänderten Regeln durch die Rechtschreibreform] ist, dass Frage- und Ausrufezeichen unabhängig von der Spezifik der Konstruktion, die sie markieren beschrieben werden. Man kann also, so die Vorschrift, beliebige ‚Ganzsätze‘ und nicht nur ‚direkte Fragesätze‘ als Frage kennzeichnen.
    Laut dieser Erläuterung können Ganzsätze also mit Fragezeichen abgeschlossen werden, wenn es sich um eine Frage im Allgemeinen und nicht nur um eine direkte Frage im Speziellen handelt. Bei Ihrem Satz kann eine solche indirekte Frage intendiert sein. Wenn der Sprecher mit seinem Satz nicht nur ausdrücken will, dass er hofft, dass es der anderen Person gut geht, sondern tatsächlich die Frage an die Person richtet, ob es ihr gut geht, dann kann der Satz mit einem Fragezeichen geschlossen werden und entsprechend lauten:

    Beispiel

    Ich hoffe, es geht Dir gut?


    Die Variante mit einem einfachen Punkt als Satzschlusszeichen drückt hingegen den bloßen Wunsch des Sprechers aus, dass es dem Adressaten der Äußerung gut geht. Er richtet sich jedoch nicht mit einer Frage an diesen.

    Man könnte an dieser Stelle auch fragen, wieso der Satz nicht mit einem Ausrufezeichen beendet wird, um zu unterstreichen, dass es sich dabei um einen Wunsch handelt. Zur Verwendung des Ausrufezeichens heißt es im Amtlichen Regelwerk:

    Mit dem Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen, Aufforderungen, Grüßen, Wünschen oder Ausrufen.
    Mit dieser Regel werden zwei wichtige Kriterien in Bezug auf Ihr Beispiel herausgestellt: Zum einen geht es um die Sprechhandlung, die vom Sprecher vollzogen wird. Versteht man Ihre Aussage als einen Wunsch, den der Sprecher hat, dann scheint damit eine Bedingung für die Setzung des Ausrufezeichens erfüllt zu sein. Der bloße Wunsch alleine ist aber nach der Regel des Amtlichen Regelwerks nicht ausreichend. Vielmehr muss der Wunsch mit Nachdruck artikuliert werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn der Sprecher davon ausgeht, dass der Adressat diesem Wunsch nicht gerecht wird. Nimmt der Sprecher in Ihrem Beispiel also an, dass es dem Adressaten nicht gut geht, er sich aber eindringlich wünscht, dass dies der Fall ist, wäre hier auch die Wahl des Ausrufezeichens denkbar.

    Folglich hängt es von der Sprecherintention ab, welches Satzzeichen verwendet wird:
    1. Will der Sprecher indirekt eine Frage artikulieren, sollte er das Fragezeichen wählen.
    2. Möchte der Sprecher einen einfachen Wunsch ausdrücken und eine möglichst unmarkierte Variante wählen, dann kann er auf den Punkt zurückgreifen.
    3. Hat der Sprecher jedoch einen Wunsch, den er mit Nachdruck artikulieren will, kann ein Ausrufezeichen gesetzt werden.

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