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Thema: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen und deren didaktischen Potentiale. Ist das grammatisch korrekt?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen und deren didaktischen Potentiale. Ist das grammatisch korrekt?

     

  2. #2

    Standard Nominalgruppenflexion

    Da es sich bei der Bitte, die grammatische Korrektheit einer bestimmten Konstruktion zu überprüfen, nicht um eine Grammatikfrage in unserem Sinn handelt, wird hier auf unser übliches Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    In der Wortgruppe Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen und deren didaktischen Potenziale gibt es ein Problem mit deren didaktischen Potenziale. Diesen Teil der Wortgruppe kann man auf zwei Arten näher bestimmen, doch je nachdem, wie man ihn bestimmt, stimmt entweder etwas mit dem Adjektiv didaktischen oder mit dem Substantiv Potenziale nicht.

    Die eine Möglichkeit, deren didaktische(n) Potenziale(n) zu bestimmen, wäre, die Wortgruppe als drittes Glied in der Reihe Gemeinsamkeiten und Unterschiede und deren didaktische Potenziale aufzufassen, in die das präpositionale Attribut von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen eingeschoben ist. Demnach geht es hier um die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und didaktischen Potenziale von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen. Da die einzelnen Glieder einer solchen Reihe immer gleichartig sein müssen, muss deren didaktische(n) Potenziale(n) im gleichen Kasus stehen wie die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede. Da es sich bei der gesamten Wortgruppe vermutlich um eine Überschrift handelt, wird hier für Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Nominativ angenommen, was bedeutet, dass es deren didaktische Potenziale heißen müsste (deren ist kein Artikel und entbindet das folgende Adjektiv somit nicht von seiner Pflicht, den Kasus deutlich anzuzeigen. Das Adjektiv didaktische muss hier also die starke Endung –e tragen; die schwache Endung –en reicht nicht aus.)

    Die zweite Möglichkeit, deren didaktische(n) Potenziale(n) zu bestimmen, ist, die Wortgruppe als drittes Glied in der Reihe von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen und deren didaktischen Potenzialen zu betrachten. In dem Fall würde es um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen sowie um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von deren didaktischen Potenzialen gehen. Die Wortgruppe wäre dann Teil des präpositionalen Attributs, das durch die Präposition von eingeleitet wird. Diese verlangt von ihren „Mitspielern“, also von den Wörtern, die zu ihr gehören, den Dativ. Da deren didaktische(n) Potenziale(n) in dieser Lesart nun auch zu dem mit von eingeleiteten Attribut gehört, muss diese Wortgruppe ebenfalls in den Dativ gesetzt werden: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Betriebspraktika und betrieblichen Praxislerntagen und deren didaktischen Potenzialen. Die Endung –en am Adjektiv didaktischen ist dann trotzdem keine schwache Endung, sondern die starke Dativ-Plural-Endung, wie sie auch am Substantiv Potenzialen erscheint.

    Fazit: Damit die Wortgruppe grammatisch korrekt wird, muss etwas geändert werden. Den obigen Erklärungen zufolge muss entweder das –n von didaktischen wegfallen oder die Potenziale müssen um ein –n erweitert werden. Für welche Variante Sie sich entscheiden, hängt jedoch mit Ihrer Aussageabsicht zusammen.

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