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Thema: Darf(!) in folgendem Satz das bzw. dasjenige weggelassen werden?

  1. #1

    Standard Darf(!) in folgendem Satz das bzw. dasjenige weggelassen werden?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    In einem anderen Forum.

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden Nachschlagewerke

    Kontext: Person X wertet andere Menschen über "sinnfreie Abfälligkeiten zur Person" ab und beklagt sich gleichzeitig über "sinnfreie Abfälligkeiten zur Person", die sich auf sie selbst beziehen.

    Meine Antwort an Person X daraufhin war:
    Sie beklagen mal wieder, welchem Sie sich voller Lust hingeben.

    Der Satz könnte auch lauten:
    Sie beklagen mal wieder das/dasjenige, welchem Sie sich voller Lust hingeben.

    Dem Sinn nach identisch mit:
    Sie beklagen mal wieder, was Sie selber machen.
    Oder:
    Sie beklagen mal wieder das/dasjenige, was Sie selber machen.

  2. #2

    Standard Realisierung von Objektsätzen durch Relativpronomen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    Ihre Frage betrifft die Realisierung von Objektsätzen durch Relativpronomen. Bei Ihrer vorgeschlagenen Variante handelt es sich um ein Satzgefüge, das aus einem Haupt- und einem Nebensatz besteht:
    Hauptsatz: Sie beklagen mal wieder,
    Nebensatz: welchem Sie sich voller Lust hingeben.
    Dabei befindet sich im Hauptsatz zum einen das Subjekt Sie und das Verb beklagen, jedoch eröffnet dieses Verb eine Leerstelle für ein Objekt. In diesem Fall ist der gesamte Nebensatz das gesuchte Objekt, deshalb spricht man auch von einem Objektsatz. Dies lässt sich durch die Passivprobe verdeutlichen:
    Was Sie selber machen, wird von Ihnen mal wieder beklagt.
    Objektsätze können unter anderem durch Relativpronomen eingeleitet werden:
    Ich kaufe, was noch fehlt.
    Dabei spricht der Duden Band 4 „Die Grammatik“ bei der Verwendung der Relativpronomen wer bzw. was auch von freien Relativsätzen, denn das Bezugswort im Hauptsatz ist hierbei hinzuzudenken:
    Ich kaufe (das), was noch fehlt.
    Das Relativpronomen welcher/welche/welches wird hingegen wie der/die/das verwendet: Bei diesen Relativpronomen ist das Bezugswort im Gegensatz zur Variante mit wer bzw. was notwendig, also kein freier Relativsatz möglich:
    *Ich kaufe, das noch fehlt.
    Ich kaufe das, das noch fehlt.
    *Ich kaufe, welches noch fehlt.
    Ich kaufe das, welches noch fehlt.
    Übertragen auf Ihr Beispiel bedeutet dies, dass die Variante mit welchem aus diesem Grund für Ihr Zweifeln verantwortlich ist. Mit der Verwendung von das, welchem oder den von Ihnen am Ende des Beitrags vorgestellten Alternativen sind Sie daher auf der sicheren Seite:
    Sie beklagen mal wieder das, welchem Sie sich voller Lust hingeben.
     


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  3. #3

    Standard

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

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