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Thema: heißt es "hinsichtlich Kaufverträge" oder "hinsichtlich Kaufverträgen"

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard heißt es "hinsichtlich Kaufverträge" oder "hinsichtlich Kaufverträgen"

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    beim Schreiben meiner (rechtswissenschaftlichen) Dissertation

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

    Beim Schreiben meiner (rechtswissenschaftlichen) Dissertation habe ich folgenden Satz verfasst: "Zuzugeben ist allerdings, dass dies hinsichtlich Kaufverträgen dann nicht gilt, wenn [...]". Ist "Kaufverträgen" hier richtig oder müsste es "Kaufverträge" heißen? Hinsichtlich erfordert den Genitiv. Soweit es um einen bestimmten Artikel geht, stimmt das auch mit meinem Sprachgefühl überein: "hinsichtlich der Kaufverträge". In diesem Satz müssen die Kaufverträge aber unbestimmt bleiben. "Hinsichtlich Kaufverträge" hört und fühlt sich für mich einfach falsch an. Auch bei der Diskussion mit Kollegen und Bekannten sind wir auf keine einheitliche Lösung gekommen (außer, den gesamten Satz umzuformulieren). Bei Duden online (https://www.duden.de/rechtschreibung/wegen) konnte ich nur finden, dass bei "wegen" manchmal auch das ungebeugte Substantiv folgen kann: "Ein allein stehendes, stark gebeugtes Substantiv im Singular bleibt im Allgemeinen ungebeugt: wegen Diebstahl; wegen Umbau geschlossen." Trifft dies auch auf hinsichtlich zu und gehören die Kaufverträge zu den stark gebeugten Substantiven? Oder muss es wirklich "hinsichtlich Kaufverträge" heißen?

  2. #2

    Standard Kasus von Kaufvertrag

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem


    Ihre Frage bezieht sich auf den Kasus des Substantivs Kaufvertrag in der Formulierung hinsichtlich Kaufverträge(n). Wie Sie bereits festgestellt haben, richtet sich der Kasus des Substantivs hier nach der Präposition hinsichtlich, da Präpositionen die Eigenschaft haben, den Kasus der nachfolgenden Komponente zu regieren.

    Die Präposition hinsichtlich steht in der Regel mit dem Genitiv. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen davon abgewichen wird und anstelle des Genitivs ein anderer Kasus ausgewählt wird. Ein Grund dafür liegt in dem Flexionsparadigma stark flektierter Substantive im Maskulinum, zu denen auch das Substantiv Kaufvertrag zählt.

    SingularPlural
    Nominativder Kaufvertragdie Kaufverträge
    Genitivdes Kaufvertragsder Kaufverträge
    Dativdem Kaufvertragden Kaufverträgen
    Akkusativden Kaufvertragdie Kaufverträge

    Die Formen von Kaufvertrag im Plural sehen im Nominativ, Genitiv und Akkusativ identisch aus und sind nur durch den Artikel zu unterscheiden. Laut dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Duden 9) ist daher zu unterscheiden in die zwei Varianten, auf die Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, denn es gibt einen Unterscheid zwischen folgenden Formulierungen:
    hinsichtlich der Kaufverträge
    hinsichtlich Kaufverträge

    In beiden Varianten steht das Substantiv Kaufvertrag im Genitiv. Während dieser in der ersten Variante am Artikel zu erkennen ist, ist der Genitiv in der zweiten Variante nicht eindeutig bestimmbar, es könnte sich ebenfalls um den Nominativ oder Akkusativ handeln. Es wird daher in dem Fall, dass der Genitiv nicht eindeutig zu erkennen ist, der Dativ verwendet, um eine Verwechslung mit dem Nominativ oder Akkusativ zu vermeiden. Die Variante hinsichtlich Kaufverträgen ist daher üblich. Dies gilt für die Präposition hinsichtlich ebenso wie für andere den Genitiv regierende Präpositionen.
     


    Sprachgebrauch


    Eine Analyse von Sprachgebrauchsdaten im Deutschen Referenzkorpus (DeReKo) des Instituts für deutsche Sprache kann eine Tendenz in der Verwendung von Genitiv und Dativ nach hinsichtlich aufzeigen. Es wurde dazu eine Suchanfrage nach hinsichtlich + Substantiv im Plural gestartet, die insgesamt 286 Belege liefert. Von diesen Belegen sind nur 62 eindeutig dem Dativ oder Genitiv zuzuordnen, da häufig auch die Formen im Dativ und Genitiv identisch sind. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich:
    „Die Standorte müssen hinsichtlich Faktoren wie des Bedarfs oder der Frage, ob Anrainer dadurch erheblich gestört werden können, geprüft werden.“ (Niederösterreichische Nachrichten 13.02.2014)
    Das Substantiv Faktor bildet den Plural auf –en. Bei dieser Pluralvariante sind alle Kasus im Plural identisch. Folglich kann hier nicht zwischen Genitiv und Dativ unterschieden werden.

    Die Deklinationstabelle zu Kaufvertrag hat hingegen erkennen lassen, dass es auch Substantive gibt, bei denen im Plural zwischen Dativ und Genitiv unterschieden werden kann, aber nicht zwischen Genitiv, Akkusativ und Nominativ. Wenn man nun bei Formen wie Kaufverträge Akkusativ und Nominativ hier als in Frage kommende regierte Kasus ausschließt und diese als Genitiv wertet, ergibt sich folgendes Bild:
    Dativ: 43 Belege
    „Zudem kündigte er an, dass es noch Weiterentwicklungen hinsichtlich Parkplätzen geben wird.“ (Rhein-Zeitung 26.09.2013)
    Genitiv: 19 Belege
    „Die teilweise einseitigen Ausbildungsschwerpunkte hinsichtlich Fachkräfte zu korrigieren, ist wahrlich nicht einfach.“ (Die Südostschweiz 27.02.2014)
    Wie die Ergebnisse zeigen, ist die Verwendung des Dativs in solchen Fällen die leicht bevorzugte Variante.
     

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