Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Welcher Artikel ist richtig? Die Baum-Gesellschaft e. V. berät gerne. oder Der Baum-Gesellschaft e. V. berät gerne.

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Welcher Artikel ist richtig? Die Baum-Gesellschaft e. V. berät gerne. oder Der Baum-Gesellschaft e. V. berät gerne.

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    beim Lesen eines Flyers

    Das Problem tritt immer dann auf, wenn der Name des Vereins weiblich oder sächlich ist also nicht männlich wie der Verein. Soll man den Artikel nach dem Namen des Vereins wählen oder nach "der eigetragene Verein"?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe.

  2. #2

    Standard Genuszuweisung bei Firmennamen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem


    Firmennamen oder andere Bezeichnungen von Gruppen wie Vereinen stellen häufig eine Kombination aus einem Eigennamen (der eigentliche Firmenname bzw. der Name des Vereins) und einer standardisierten Abkürzung dar, die den Status der Firma bzw. Gruppe kennzeichnet.
    In diesen Fällen ist laut Dudenband 9, das "Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle" der Firmenname ausschlaggebend, "wenn die Abkürzung als Attribut zu gelten hat":

    Beispiel

    die Bilanz des Deutschen Milchhofs GmbH
    an das Euro-Kreditinstitut AG (Beispiele aus Duden 9)

    Wenn jedoch die Gesellschaft oder der Verein das Grundwort bildet, ist ihr Genus ausschlaggebend:

    Beispiel

    die Bilanz der Deutschen Milchof-Gesellschaft mbH (Beispiel aus Duden 9)

    Die einschränkenden Formulierungen - wenn e.V., GmbH, AG & co Attribut sind, sind sie nicht genusbestimmend, wenn sie Grundwort sind, hingegen schon - lassen erkennen, dass sprachsystematisch beide Varianten möglich sind. Die entscheidende Frage ist also, wie man entscheidet, was nun das Attribut und was das Grundwort ist. So deutet möglicherweise gerade die Verwendung von Abkürzungen auf eine eingeschränkte Bedeutung hin, diese werden verwendet, um den rechtlichen Status der Firma/der Gruppe zu kennzeichnen, der Name der Firma/Gruppe hingegen ist das jeweilige Alleinstellungsmerkmal. So ist es sicherlich kein Zufall, dass im Dudenband 9 im Beispiel für die Gesellschaft als Grundwort diese ausgeschrieben ist.
    Letzten Endes bleibt es aber Ihnen überlassen, ob in einer konkreten Formulierung die mit dem Eigennamen bezeichnete Spezifik ausschlaggebend ist oder der durch die Abkürzung bezeichnete rechtliche Status - ausgehend davon können Sie das jeweilige Genus zum Ausgangspunkt für die Einbettung der Nominalgruppe in den Satzkontext machen.
     

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.10.2016, 15:21
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.12.2015, 15:16
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.05.2015, 09:46
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.11.2014, 08:04
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.04.2012, 11:06

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein