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Thema: Heißt es "sich in Privatbesitz befindende" oder "sich in Privatbesitz befindliche" Burg?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Heißt es "sich in Privatbesitz befindende" oder "sich in Privatbesitz befindliche" Burg?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Bei Erstellung einer Touristeninformation

  2. #2

    Standard "befindend" vs. "befindlich"

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    Hinsichtlich der Bedeutung ist zwischen den beiden Konstruktionen kein nennenswerter Unterschied zu verzeichnen, während in grammatischer Hinsicht zumindest ein gewisser Unterschied besteht. Gemeinsam ist den Wörtern befindlich und befindend zunächst einmal, dass sie beide von dem Verb (sich) befinden abgeleitet sind. Bei befindlich wurde an den Verbstamm befind- das Suffix (die „Endung“) –lich angehängt, das so entstandene Wort ist ein Adjektiv. Die Form befindend bezeichnet man dagegen als Partizip I, das an beiden Wortarten – Verb und Adjektiv – „teilnimmt“ (lat. pars „Teil“ und capere „nehmen“). Vor allem ist es aber wie ein Adjektiv flektierbar (deklinierbar), was bedeutet, dass es auch wie ein gewöhnliches Adjektiv attributiv (als Beifügung zu einem Substantiv) verwendet werden kann. Insofern sind auch aus grammatischer Sicht beide Konstruktionen grundsätzlich möglich.

    Ein weiterer Unterschied ist jedoch in Bezug auf das Reflexivpronomen sich zu nennen. Dieses ist eng an das Verb befinden gebunden und kann nicht weggelassen werden, weshalb man (sich) befinden als reflexives Verb bezeichnet. Der Satz Die Burg befindet sich in Privatbesitz wäre also ohne das sich ungrammatisch (falsch).

    Die Verwandtschaft zwischen dem Partizip I und dem Verb, von dem es abgeleitet ist, ist immerhin noch so groß, dass das Partizip vom Verb die Eigenschaft erbt, bestimmte Elemente zu an sich zu binden. Im Fall von befindend ist das u.a. das Reflexivpronomen sich, das zu dem Verb befinden unbedingt dazugehört. Wenn Sie befindend nun attributiv verwenden, muss das sich erhalten bleiben: die sich in Privatbesitz befindende Burg ist daher völlig korrekt.

    Anders steht es bei dem Adjektiv befindlich. Dieses hat sich durch die Art der grammatischen Ableitung so weit vom Ursprungsverb entfernt, dass die Forderung nach dem sich nicht weiter besteht. Korrekt wäre es daher zu sagen die in Privatbesitz befindliche Burg (ohne sich).
     


    Sprachvariation

    Im Duden Universalwörterbuch werden Konstruktionen mit befindlich (z.B. „das in der Kasse befindliche Geld wurde gestohlen“) als „Papierdeutsch“ deklariert, d.h. viele Leser assoziieren damit die Sprache der Ämter und Behörden. Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie auf das stilistisch offenbar weniger markierte sich befindend ausweichen.
     


    Sprachgebrauch

    Interessanterweise sind Konstruktionen mit befindlich bei Google ungleich häufiger zu finden als solche mit befindend. Während eine Suche nach „sich in Privatbesitz befindende“ gerade einmal 2.330 Treffer bringt (1 %), findet man 106.100-mal „in Privatbesitz befindliche“ (69 %) und auch 45.900-mal „sich in Privatbesitz befindliche“ (30 %).
     


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