Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Kommasetzung

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Kommasetzung

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Bewerbungsschreiben

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Online nachfrage

    Hallo, liebe Damen und Herren,


    ist in dem folgenden Satz eine Kommasetzung notwendig:

    Aus diesem Grund wurde die auf sechs Monate befristete Anstellung zweimal bis auf insgesamt zwei Jahre verlängert.

    Muss der Teil "bis auf insgesamt zwei Jahre" als Einschub durch ein Komma abgegrenzt werden?

  2. #2

    Standard Kommasetzung

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem


    Ihrer Frage zur Kommasetzung bezieht sich auf die Kennzeichnung eines Einschubs. Dafür schlagen Sie einmal die Variante mit paarigen Kommata, einmal ohne Kommata vor.

    Beispiel

    Aus diesem Grund wurde die auf sechs Monate befristete Anstellung zweimal(,) bis auf insgesamt zwei Jahre(,) verlängert.

    Die Regeln für die Kommasetzung sind dem amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung zu entnehmen. In §78 heißt es: „Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht“. Dies gilt auch, wie näher erläutert wird, auf Gefüge mit Präpositionen. Dazu zwei Beispiele (entnommen aus dem amtlichen Regelwerk):

    Beispiel

    1) Die Fahrtkosten(,) einschließlich D-Zug-Zuschlag(,) betragen 25,00 Euro.
    2) Der Kranke hatte(,) entgegen ärztlichem Verbot(,) das Bett verlassen.

    In diese Reihe von Beispielen ist auch Ihr Beispielsatz einzuordnen. Es liegt also auch hier im Ermessen des Schreibers, ob der Teil bis auf insgesamt zwei Jahre als Einschub durch Kommata gekennzeichnet werden soll.

     


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