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Thema: Kommafrage: Bei Bedarf (,) stehe ich selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

  1. #1
    Lolomann Gast

    Standard Kommafrage: Bei Bedarf (,) stehe ich selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

    Guten Abend,

    leider rätsele ich immer noch darüber, ob beim folgenden Satz nach "Bei Bedarf" ein Komma kommt oder nicht.

    "Bei Bedarf(,) stehe ich selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung."

    Ich bin unschlüssig darüber, ob es sich bei "Bei Bedarf" um eine Apposition, was ein Komma vorschreiben würde, oder eine Adverbial-Phrase, was ein Kommata verbieten würde, handelt.

    Für eine entsprechende Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Frage möchte ich mich im Voraus bedanken.

    Beste Grüße

    Lolomann

  2. #2

    Standard Kommasetzung bei Zusätzen und Nachträgen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Da es sich bei Ihrer Frage um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, sondern um eine Frage zur Rechtschreibung, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Über Rechtschreibung kann man sich im amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung informieren. Für Ihr Beispiel gilt bezüglich der Kommasetzung bei Zusätzen und Nachträgen Paragraph §77: „Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.“

    In Ihrem Fall handelt es sich bei Bei Bedarf formal um eine Präpositionalgruppe mit der Präposition bei und dem Substantiv Bedarf, funktional um ein Adverbial, welches die Bedingung für die Handlung angibt (konditional). Bei den im Regelwerk aufgeführten Fällen, die von dem oben zitierten Paragraphen betroffen sind, ist Ihr Fall nicht dabei.

    Aus diesem Grund lässt sich noch Paragraph §78: „Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.“ anführen. Dies betrifft unter anderem auch „Gefüge mit Präpositionen, entsprechende Wortgruppen oder Wörter“, wie in Ihrem Beispiel vorliegt und was für das Komma sprechen würde:
    Gefüge mit Präpositionen als Zusatz/Nachtrag (Beispiel aus dem Regelwerk)
    „Sie hatte(,) trotz aller guten Vorsätze(,) wieder zu rauchen angefangen.“
    Ihr Fall unterscheidet sich jedoch dahingehend, dass die Präpositionalgruppe in Ihrem Fall nicht eingeschoben ist, sondern durch das Besetzen der Position vor dem finiten Verb aktiv in die Satzstruktur eingreift, sodass das Subjekt ich hinter dem finiten Verb anstatt vor dem finiten Verb steht. Während man den Zusatz im Beispiel aus dem Regelwerk unproblematisch weglassen könnte („Sie hatte […] wieder zu rauchen angefangen.“), ist dies in Ihrem Beispiel nicht möglich, weshalb die Frage besteht, ob man überhaupt von einem Zusatz sprechen kann:
    Konsequenzen für die Satzstruktur
    Bei Bedarf stehe ich selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
    *stehe ich selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
    Aus diesem Grund gibt es nach dem amtlichen Regelwerk keinen Anlass dazu, die Präpositionalgruppe Bei Bedarf in Ihrem Fall mit einem Komma abzutrennen.

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