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Thema: Abwesenheitszeiten bitte erst ab drei Tagen eintragen oder heißt es ab drei Tage ?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Abwesenheitszeiten bitte erst ab drei Tagen eintragen oder heißt es ab drei Tage ?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    bei der Arbeit

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

  2. #2

    Standard Gebrauch der Dativ-Plural-Endung -n

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    Ihre Frage betrifft den Gebrauch der Dativ-Plural-Endung -n. Substantive erhalten in bestimmten Kasus Endungen, welche den Kasus sichtbar machen (markieren), oder bleiben endungslos:
    Beispiel mit Kasusendung
    Wegen des Wetters können wir heute nicht im Freien spielen.
    (Bei der Endung -s handelt es sich um die Endung für den Genitiv Singular von Wetter.)

    Beispiel ohne Kasusendung
    Bei dem Wetter verliert man die Lust zu lernen.
    (Im Dativ Singular Plural bleibt Wetter endungslos.)
    Auf diese Weise können Substantive unterschiedlichen Flexionsklassen zugeordnet werden. In Ihrem Beispiel verlangt die Präposition ab von der nachfolgenden Nominalgruppe drei Tage(n) den Dativ.
    Daraus folgt für Ihr Beispiel, dass Tag im Dativ steht und aus dem Kontext, dass es sich um drei Tage handelt, ergibt sich ferner der Plural. Der Dativ Plural wird bei Substantiven aller Klassen, sofern der Dativ markiert wird, mit einer identischen Endung markiert, nämlich der Dativ-Plural-Endung -n:
    Beispiele für die Dativ-Plural-Endung
    Auf diesen Tischen werden nicht alle Leute Platz finden.
    Mit den Messern spielt man nicht!
    Unter den Äpfeln befinden sich Servietten.
    Es besteht allerdings im Deutschen die Sprachwandeltendenz, dass Flexion und somit Endungen abgebaut werden. Beim Dativ Plural ergibt sich daher im Sprachgebrauch laut Duden Band 4 „Die Grammatik“ eine besondere Regel dazu, ob der Dativ überhaupt markiert wird: „Das Dativ-Plural-n steht bei Substantiven, die im Nominativ Plural auf unbetontes -e, -el oder -er ausgehen.“ Auf die obigen Beispiele trifft diese Regel zu, genauso wie auf Ihr Beispiel die Tage:
    Beispiele für die Dativ-Plural-Endung im Nominativ Plural und Dativ Plural
    die Tische – den Tischen
    die Messer – den Messern
    die Äpfel – den Äpfeln
    die Tage – den Tagen
    Aufgrund dieser Sprachwandeltendenz möchten wir uns für Ihren Fall nochmal Daten aus dem Sprachgebrauch ansehen.
     


    Sprachgebrauch

    Die Ergebnisse der Sprachgebrauchsanalyse anhand des deutschen Referenzkorpus (DeReKo) des Instituts für deutsche Sprache in Mannheim zeigt folgende Verhältnisse.
    ab drei Tagen: 68 Treffer
    ab drei Tage: 17 Treffer
    Beide Varianten treten folglich im Sprachgebrauch auf, wobei die Dativ-Plural-Endung -n grundsätzlich überwiegt. Wenn man die Kontexte näher betrachtet, in denen die Variante ohne Endung auftritt, zeigen sich die Tendenzen, dass dies vor allem bei formelhaften Angaben mit Appellcharakter geschieht bzw. bei einer Erweiterung, z.B. durch eine nachfolgende Präpositionalgruppe (vor dem Termin, vor der jeweiligen Vorstellung):
    Beispiele aus den Ergebnissen
    Infos (ab drei Tage vor dem Termin) unter 06853/40988“ (Rhein-Zeitung, 02.08.2001.)
    Das Angebot gilt für Restkarten ab drei Tage vor der jeweiligen Vorstellung.“ (Rhein-Zeitung, 14.10.2011)
    In Ihrem Beispiel steht ab drei Tage(n) in einem ähnlichen Kontext, was für die Dativ-Plural-Endung sprechen würde.
    Ihr Beispiel
    Abwesenheitszeiten bitte erst ab drei Tage(n) eintragen
    Es ist jedoch letztendlich Ihnen überlassen, ob Sie sich nach der Regel für die Dativendung oder nach der Sprachwandeltendenz gegen die Dativendung entscheiden.
     


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