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Thema: Ich weiß, dass man bei Ausrufen die Wortfolge wie bei einer Frage benutzen kann: Hast du doch schon wieder den gleichen Fehler gemacht! Ob man im Satz "Bist du es selbst, der das macht" unbedingt Fragezeichen stellen muss?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Ich weiß, dass man bei Ausrufen die Wortfolge wie bei einer Frage benutzen kann: Hast du doch schon wieder den gleichen Fehler gemacht! Ob man im Satz "Bist du es selbst, der das macht" unbedingt Fragezeichen stellen muss?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    In einem Text stehe der Satz "Bist du es selbst, der das gemacht hat" ohne Fragezeichen. Ist das ein Fehler oder darf man so lassen (mehr als Gedanke, als eine Frage).

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    InGrammatik der deutschen Sprache von Schulz/Griesbach

    Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!

  2. #2

    Standard Ausrufezeichen in Fragesätzen

    Da es sich bei einer Frage zur Zeichensetzung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    In Ihrer Frage thematisieren Sie, welche Optionen bezüglich der Satzschlusszeichen infrage kommen. Sie haben bereits das Fragezeichen und das Ausrufezeichen als mögliche Optionen angeführt. Im Folgenden sollen diese beiden Möglichkeiten erläutert werden.
    Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei Ihrem Beispielsatz laut der Dudengrammatik (Duden Band 4) um einen sogenannten Entscheidungsfragesatz handelt. Diese Fragesätze besitzen die Eigenschaft, das finite Verb an erster Stelle stehen zu haben und mit ja oder nein beantwortbar zu sein:
    Kommst du heute noch? – Ja/ Nein
    Bist du es selbst, der das gemacht hat? – Ja/ Nein


    Folglich ist das Fragezeichen ein korrektes Satzschlusszeichen für Ihr genanntes Beispiel.
    Laut dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Duden Band 9) kann ein Fragesatz allerdings auch mit einem Ausrufezeichen statt mit einem Fragezeichen schließen, wenn dadurch explizit Erstaunen, Ärger oder ähnliches ausgedrückt werden soll:

    Kannst du nicht endlich den Mund halten! (Beispiel aus dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle)
    Was sind das denn für Sachen! (Beispiel aus dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle)
    Wie lange ist das schon her! (Beispiel aus dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle)

    Die Autorintention ist demnach relevant für die Wahl des Satzschlusszeichens. Folglich kann nach einer Aufforderung ein Fragezeichen auftreten und nach einer Frage ein Ausrufezeichen:

    1. Wie konntest du das vergessen! (Beispiel aus der Dudengrammatik)
    2. Kannst du mir mal das Salz reichen? (Beispiel aus der Dudengrammatik)


    Bei dem ersten Beispiel handelt es sich um einen sogenannten w-Fragesatz, welcher in der Regel mit einem Fragezeichen endet. In diesem Fall überwiegt jedoch die Funktion des Ausrufs, sodass ein Ausrufezeichen am Satzende gesetzt werden kann. Das zweite Beispiel ist ein Entscheidungsfragesatz, welcher zugleich eine Aufforderung darstellt („Reich mir mal das Salz“). Die Sprecherintention und der Kontext sind demnach relevant für die Wahl des Satzzeichens, weshalb auch Ausrufezeichen am Ende einer Frage stehen können.
    Folglich kann auch der Beispielsatz „Bist du es selbst, der das gemacht hat“ mit einem Ausrufezeichen enden, sofern der Sprecher damit seine Verwunderung oder seinen Ärger zum Ausdruck bringen möchte.

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