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Thema: Intendierte Eltern

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Intendierte Eltern

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Recherche über "Leihmutterschaft"

    Hallo,
    als Ersatzbegriff für die "Wunscheltern" bzw. "Bestelleltern" wird auch der Begriff "intendierte Eltern" verwendet.
    Bedeutet dies aber nicht eher die "beabsichtigten/angestrebten Eltern" und eben nicht "anstrebende Eltern"?
    Also mit der Bedeutung, dass die Eltern(-schaft) von einer dritten Person intendiert wird und nicht von den Eltern selbst?
    Danke!

  2. #2

    Standard Lesart des Partizips II "intendiert"

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    In Ihrer Frage problematisieren Sie die Verwendungsweise von Partizipialattributen. Im Kontext der Leihmutterschaft sind Sie auf den Ausdruck „intendierte“ Eltern gestoßen. Dieser Begriff zielt auf die Eltern ab, welche sich durch eine Leihmutterschaft den eigenen Kinderwunsch erfüllen möchten. Da es bei Ihrer Frage darum geht, ob diese Bedeutung mit dem Partizip II "intendiert" überhaupt möglich ist, soll zunächst der Funktionsbereich des Partizips II untersucht werden. Das Verb „intendieren“ besitzt die Eigenschaft, dass es nicht – wie viele Verben im Deutschen – das Partizip II mit ge- bildet, sondern der Form nach im Partizip II mit der 3. Person Singular identisch ist:
    Er intendiert ein anderes Ziel.
    Er hat dieses Ziel nicht intendiert.
    Er versucht alles.
    Er hat alles versucht.
    Das Partizip II kann darüber hinaus wie ein Adjektiv verwendet werden. So ist es auch in Ihrem Beispiel der Fall:
    die gefragten Eltern (Part. II)
    die intendierten Eltern (Part. II)
    die guten Eltern (Adj.)
    Die Dudengrammatik (Duden Band 4) gibt für die attributive Verwendung des Partizip II von transitiven Verben an, dass es in seiner adjektivischen Verwendungsweise das Patiens – also die Person/ der Gegenstand, an der/ dem gehandelt wird – näher erläutert. Folglich beschreibt das adjektivisch verwendete Partizip II das Bezugswort derart, dass an diesem gehandelt wurde:
    der gegessene Kuchen – der Kuchen wurde gegessen
    die verlorenen Kinder – die Kinder wurden verloren
    die intendierten Eltern – die Eltern wurden intendiert
    Anhand dieser Ausführung wird die uneindeutige Verwendung des Ausdrucks „intendierte Eltern“ deutlich. Durch das Partizip II kommt den Eltern aus grammatischer Perspektive die Rolle des Patiens zu. Jedoch widerspricht diese Perspektive der tatsächlichen Bedeutung im Sprachgebrauch. Hier bezeichnet „intendierte Eltern“ diejenigen Eltern, welche ihrem Kinderwunsch durch Leihmutterschaft nachgehen. Somit beschreibt „intendiert“ das Agens – also die Handelnden – näher. Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Duden Band 9) gibt an, dass es im Sprachgebrauch auch zu Abweichungen des Sprachsystems kommen kann. Es existieren folglich auch im Sprachgebrauch verbreitete Formulierungen, welche mit dem Sprachsystem nicht zwangsläufig einhergehen, z.B.: stattgefundene Wahlen; zugezogene Verletzungen. Ihr Beispiel stellt einen der Fälle dar, in welchem das Partizip II im Sprachgebrauch eine vom System abweichende Verwendungsweise erfahren hat. Da sich die Form „intendierte Eltern“ in Analogie zu „Wunscheltern“ im Sprachgebrauch etabliert hat, kann diese Formulierung nicht als fehlerhaft eingestuft werden. Einige Beispiele sollen die agensbezogene Verwendungsweise des Begriffs „intendierte Eltern“ belegen:
    Neu ist auch die Bezeichnung „intendierte“ Eltern. Damit sind Paare gemeint, die unter Zuhilfenahme der Reproduktionsmedizin die rechtliche Elternrolle für ein Kind ausfüllen wollen, auch wenn sie selbst nicht die genetischen Eltern sind.
    (Quelle: Welt.de)

    Der Arbeitskreis einigte sich darauf, diejenigen Eltern, die in die Zeugung eines Kindes mithilfe reproduktionsmedizinischer Maßnahmen eingewilligt haben und zukünftig unabhängig von der genetischen Abstammung die Elternverantwortung für das Kind wahrnehmen wollen (also die „Intention haben, die Elternrolle auszuüben) – auch in Anlehnung an die englischsprachige Terminologie („intended parents“) – als „intendierte Eltern“ zu bezeichnen.
    (Quelle: Arbeitskreis Abstammungsrecht - BMJV)
     



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