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Thema: Kann man "kindliche Bezugsperson" im Sinne einer "Bezugsperson für ein Kind" verwenden? Eventuell als Possessivadjektiv?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Kann man "kindliche Bezugsperson" im Sinne einer "Bezugsperson für ein Kind" verwenden? Eventuell als Possessivadjektiv?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Diskussion über Spracherwerb

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Wikipedia

  2. #2

    Standard Lesart von Adjektiven

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    Sie thematisieren in Ihrer Frage, wie das Adjektiv „kindlich“ verwendet werden kann. Dafür haben Sie für die Formulierung „kindliche Bezugsperson“ als Alternative „Bezugsperson für ein Kind“ vorgeschlagen. Das Duden-Universalwörterbuch (DUW) gibt für den Begriff „kindlich“ folgende Erläuterung an:
    in Art, Wesen, Ausdruck, Aussehen einem Kind gemäß, entsprechend zu ihm passend, ihm zugehörend: ein kindliches Gesicht
    Dieser Wortbedeutung nach wäre eine „kindliche Bezugsperson“ eine Bezugsperson, welche sich einem Kind gemäß verhält. Die Dudengrammatik (Duden Band 4) gibt jedoch in §481 an, dass es auch Adjektive gibt, welche in ihrer attributiven Verwendung eine andere, vom Adjektiv leicht abweichende, Lesart zulassen:
    ein katholischer Priester (ein Priester für die katholische Kirche) (Beispiel aus der Dudengrammatik)
    ein handwerklicher Betrieb (ein Betrieb, der zum Handwerk gehört) (Beispiel aus der Dudengrammatik)
    Auch Ihr Beispiel „kindliche Bezugsperson“ gehört in diese Kategorie von Adjektiven. Der Ausdruck „kindliche Bezugsperson“ ist eben nicht als Bezugsperson zu verstehen, die sich selbst wie ein Kind verhält. Mit dieser Formulierung ist vielmehr die Bezugsperson für ein Kind gemeint. Folglich haben Sie eine Alternative vorgeschlagen, welche die Bedeutung des Ausdrucks „kindliche Bezugsperson“ treffend widergibt. Das nachstehende Beispiel soll die Verwendungsweise von „kindliche Bezugsperson“ im Sinne einer „Bezugsperson für Kinder“ belegen:
    Dieses Gefühl ist für das Kind besonders schwerwiegend, wenn es sich bei dem Täter um eine wichtige kindliche Bezugsperson handelt und das Kind die Widersprüchlichkeit zwischen dem sexuellen Verhalten und der Zuneigung zu der geliebten Person realisiert.
    (Quelle: Krieger, Wolfgang: Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch, Stuttgart 2012, S. 188)
     


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  3. #3

    Standard Modalverben

    "Kann man "kindliche Bezugsperson" im Sinne einer "Bezugsperson für ein Kind" verwenden?"

    Man "kann" das so formulieren; es ist aber sprachlich falsch, also "darf" man es nicht tun.

    Grund: Das Adjektiv "kindlich" bedeutet kindhaft, wie ein Kind.

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