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Thema: Brandenburgische Landeshauptstadt wird brandeburgische hier groß geschrieben?

  1. #1
    Reinhard Gast

    Standard Brandenburgische Landeshauptstadt wird brandeburgische hier groß geschrieben?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Disput im Kollegium

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    weiß kein Nachschlagewerk

    Die Frage nach Groß-oder Kleinschreibung mit "Brandenburgische Landeshauptstadt" steht als Konflikt im Raum

  2. #2

    Standard Groß- und Kleinschreibung von adjektivischen Bestandteilen in Eigennamen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Da es sich bei Ihrer Frage um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, sondern um eine Frage zur Rechtschreibung, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Über Rechtschreibung kann man sich amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung informieren. Für Ihr Beispiel gilt bezüglich der Groß- und Kleinschreibung von adjektivischen Bestandteilen in Eigennamen Paragraph §60: „In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel, Präpositionen und Konjunktionen groß.“ sowie §62: „Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen Suffixen."

    Ihr Beispiel setzt sich aus dem Substantiv Landeshauptstadt und dem vom Substantiv und Eigennamen Brandenburg abgeleiteten Adjektiv brandenburgisch zusammen: B/brandenburgische Landeshauptstadt. Adjektive werden, sofern sie nicht substantiviert sind, kleingeschrieben. In Ihrem Beispiel handelt es sich auch bei brandenburgische um eine der adjektivischen Ableitungen von Eigennamen auf –isch, welche in der Regel kleingeschrieben werden:
    Kleinschreibung von adjektivischen Ableitungen von Eigennamen auf –(i)sch
    tschechisches Bier
    indischer Tee
    englischer Stoff

    (Beispiele aus dem amtlichen Regelwerk)
    Wenn diese adjektivische Ableitung eines Eigennamens jedoch mit dem Substantiv, auf das sie sich bezieht, wiederum einen Eigennamen bildet, wird dieser nach §60 großgeschrieben:
    Großschreibung von nichtsubstantivischen Bestandteilen in mehrteiligen Eigennamen
    Vereinigte Staaten von Amerika
    Freie und Hansestadt Hamburg
    (als Bundesland)
    Tschechische Republik
    (Beispiele aus dem amtlichen Regelwerk)
    Es steht also die Frage im Raum, ab wann man von einem Eigennamen sprechen kann. In Ihrem Beispiel lässt sich auf Grundlage dieses Paragraphen für die Großschreibung des Adjektivs brandenburgische (analog zu Tschechische Republik oder Freie und Hansestadt Hamburg) argumentieren, sofern es sich dabei um einen mehrteiligen Eigennamen handelt, der so für die Bezeichnung von Schwerin verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, spricht dies für die Kleinschreibung.

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