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Thema: Soll man nachfolgend einen oder keinen Apostroph setzen? Ich werd' oder Ich werd? Genauso bei wurd'/wurd und würd'/würd

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Soll man nachfolgend einen oder keinen Apostroph setzen? Ich werd' oder Ich werd? Genauso bei wurd'/wurd und würd'/würd

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Beachtung der Rechtschreibung bei übersetzten Liedertexte

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

  2. #2

    Standard Apostroph zur Markierung von Auslassungen - Übergang von gesprochenener zu geschriebener Sprache

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Da es sich bei Ihrer Frage um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, sondern um eine Frage zur Orthographie, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Sie thematisieren in Ihrer Frage, inwieweit am Wortende ein Apostroph zur Kennzeichnung der Auslassung gesetzt werden kann. Das amtliche Regelwerk für Rechtschreibung gibt §96 und §97 an, unter welchen Bedingungen das Setzen eines Apostrophs notwendig oder möglich ist. Darunter fallen Wörter, deren Auslassung gekennzeichnet wird, um das Lesen zu erleichtern:
    In wen’gen Augenblicken (Beispiel aus dem amtlichen Regelwerk)
    ’s ist schade um ihn (Beispiel aus dem amtlichen Regelwerk)
    Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll. (Beispiel aus dem amtlichen Regelwerk)
    Der Apostroph kann zudem gesetzt werden, „wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassung bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind“ (§97). Sie haben verschiedene Formen der 1. Person Singular des Verbs werden thematisiert. Diese verkürzten Formen legen nahe, dass es sich hier um eine Überführung gesprochener Sprache in die Schriftsprache handelt:
    Ich werd/ werd´
    Ich wurd/ wurd´
    Ich würd/ würd´
    Diese Regel des amtlichen Regelwerkes stellt es also frei, ob der Apostroph an dieser Stelle gesetzt werden kann.
    Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Duden Band 9) führt zu Ihrem Beispiel an, dass das -e beim Präsens Indikativ besonders in der gesprochenen Sprache fakultativ ist. Diese Endung kann daher im Mündlichen auch weggelassen werden:
    Ich find das schön.
    Ich lass es bleiben.
    Das hab ich nicht getan.
    Wie in §97 des amtlichen Regelwerks bereits deutlich wurde, gibt es bei der Überführung von gesprochener in geschriebene Sprache durchaus Faktoren, welche das Setzen eines Apostrophs bedingen, nämlich die Verständlichkeit des verkürzten Wortes für den Leser/ die Leserin. Die Personalendung -e kann in der geschriebenen Sprache folglich nur dann ausgelassen werden, wenn das Verstehen beim Lesen nicht beeinträchtigt wird. Es kann für Ihre Beispiele demnach nicht eindeutig gesagt werden, ob ein Apostroph gesetzt werden muss. Im Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle wird darauf hingewiesen, dass besonders in dichterischen Texten, wozu auch Ihre Übersetzung von Liedtexten gezählt werden kann, eher auf die Schreibung mit Apostroph zurückgegriffen wird.

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