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Thema: Heißt es: im Auftrag unseres Kunden, dem XY..., oder: ... des XY oder ... der XY? Folgt also im Einschub Dativ, Genitiv oder Nominativ?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Heißt es: im Auftrag unseres Kunden, dem XY..., oder: ... des XY oder ... der XY? Folgt also im Einschub Dativ, Genitiv oder Nominativ?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    immer wieder

  2. #2

    Standard Kasus bei Appositionen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Ihre Frage wurde im Rahmen eines Seminars an der JLU Gießen von Anastasia Berland beantwortet.

    Sprachsystem


    Ihre Frage betrifft die Wahl des Kasus bei lockeren Appositionen.
    Eine lockere Apposition wird in der gesprochenen Sprache stimmlich, in der geschriebenen Sprache durch ein Komma von den anderen Satzbestandteilen abgesetzt. Sie erläutert die Nominalgruppe, zu der sie gehört. Dabei übernimmt sie im Allgemeinen den Kasus des Bezugsnomens (in Ihrem Beispiel wäre das der Genitiv).
    Um der Frage nachzugehen, wie es dennoch zu Ihrem Zweifel kommen konnte, beziehen wir uns auf die Dudengrammatik. Laut der Dudengrammatik wird der Nominativ bei lockeren Appositionen in den folgenden drei Fällen verwendet:

    1.) Wenn dem Substantiv in der Apposition kein flektiertes Wort vorangeht,

    Beispiel

    Der Rechenschaftsbericht [Dieter Pellers, [Direktor des Forschungsinstituts]], …

    2.) Bei artikellosen Eigennamen,

    Beispiel

    Das Referat [der Direktorin, [Andrea Seegmüller]], …


    3.) Bei Appositionen mit einem Adjektiv, aber ohne Artikel.

    Beispiel

    Die Feuerwehr informiert auch [Dieter Peller, [Technischer Direktor des Forschungsinstituts]].


    Keiner der drei Bedingungen trifft auf Ihr Beispiel zu. In Ihrem Beispiel enthält die Apposition einen flektierten Artikel.

    Der Dativ wird in der Dudengrammatik (Randnummer § 1553) als „Normalkasus“ bezeichnet. Im Sprachgebrauch kommt der Dativ bei Appositionen zwar vor; was allerdings standardsprachlich als nicht korrekt gilt. Besonders neigen die Sprecher dazu, den Dativ zu verwenden, wenn sich die lockere Apposition auf eine besitzanzeigende Ergänzung (possessives Attribut) bezieht:

    Beispiel

    Die Verhaftung des Generals, einem berüchtigten Verbrecher gegen die Menschenrechte, war von der Regierung lange hinausgezögert worden.


    Die Dudengrammatik (§ 1553) formuliert die Regel, dass eine lockere Apposition mit der Phrase, auf die sie sich bezieht, im Kasus übereinstimmt. Das gilt vor allem dann, wenn die Apposition ein Artikelwort enthält.

    Mit der Verwendung der Regel der Kasuskongruenz sind Sie daher auf der sicheren Seite:

    Beispiel

    Im Auftrag unseres Kunden, des XY…


     


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