Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Schule
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Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
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In Ihrer Frage thematisieren Sie, in welchem Kasus das Objekt in Ihrem Beispielsatz stehen muss und haben dazu zwei Varianten vorgeschlagen. Zwecks Übersichtlichkeit wurde die Frage in einen Aussagesatz umformuliert:a) Der Knochen gehört dem Hund.Um nun zu klären, in welchem Kasus das Objekt stehen sollte, sollen zunächst die beiden Varianten dem Hund/ des Hundes in den Blick genommen werden. Sie haben sich in Variante a) für ein Dativobjekt entschieden. Der Dativ ist erkennbar am Artikel dem. In Variante b) steht das Objekt im Genitiv, erkennbar an dem Artikel des und der Genitivendung -es. Wie bereits angesprochen, handelt es sich bei dem Hund/ des Hundes um das Objekt des Beispielsatzes. In welchem Kasus das Objekt steht, ist abhängig vom Prädikat des Satzes. Prädikate bzw. Verben legen nämlich fest, in welchem Kasus die Objekte stehen:
b) Der Knochen gehört des Hundes.Wir gedenken [der Toten]Genitivobjekt.In Ihrem Beispiel haben Sie als Prädikat das Verb gehören gewählt. Um nun zu klären, in welchem Kasus das vom Verb gehören geforderte Objekt stehen muss, wird das sogenannte elektronische Valenzwörterbuch (E-Valbu) herangezogen. Im elektronischen Valenzwörterbuch wird nämlich angegeben, welche Ergänzungen ein Verb fordert und welche Form diese Ergänzungen besitzen müssen. Für das Verb gehören werden folgende Angaben gemacht:
Susi hilft [dem alten Mann]Dativobjekt.
Ich backe [einen Kuchen]Akkusativobjekt.[jemand/etwas]Nominativ gehört [jemandem]DativDer Eintrag zeigt, dass das Verb gehören ein Wort oder eine Wortgruppe im Dativ fordert. Aus der Perspektive der Satzgliedanalyse fordert demnach das Prädikat gehören ein Dativobjekt. Aus der obigen Analyse geht hervor, dass in Variante a) mit dem Hund ein Dativobjekt vorliegt:
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Sklaven und Hunde gehören [ihrem Herrn]Dativ.
Forschungsergebnisse von Mitarbeitern gehören [der Firma]Dativ.Der Knochen gehört dem Hund.Der Genitiv kann möglicherweise so erklärt werden, dass durch den Genitiv auch ein Besitz angezeigt werden kann. Dies bezeichnet man auch als possessiven Genitiv. Das Verb gehören impliziert einen Besitz, jedoch fordert gehören ein Objekt im Dativ, weshalb Variante a) korrekt ist.
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