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Thema: 2-Jahres-Frist oder Zweijahresfrist ?

  1. #1
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    Standard 2-Jahres-Frist oder Zweijahresfrist ?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Arbeit, Arbeit...

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden, DWDS

    ...evtl. wäre beides möglich...

  2. #2

    Standard Schreibt man "2-Jahres-Frist" oder "Zweijahresfrist"?

    Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Beide von Ihnen vorgeschlagenen Schreibweisen entsprechen den deutschen Rechtschreibregeln und sind somit in Ordnung. Dem Duden zufolge ist die Variante Zweijahresfrist insofern korrekt, als zusammengesetzte Wörter mit Zahlen, die ausbuchstabiert sind (zwei), zusammen geschrieben werden (Regel K 66). Der Eintrag Zweijahresfrist ist im Rechtschreibduden zwar nicht direkt zu finden, dafür aber Zweijahresplan und Zweijahresvertrag, die genauso aufgebaut sind.

    Laut amtlichem Regelwerk wird dagegen ein Bindestrich gesetzt, wenn eine Zusammensetzung einzelne Buchstaben oder Ziffern enthält, z. B. S-Kurve, i-Punkt, 8-Zylinder oder ein 17-Jähriger. Besteht eine solche Zusammensetzung – wie in Ihrem Fall – aus mehr als zwei Bestandteilen (2 + Jahr + Frist), dann wird zwischen alle Bestandteile ein Bindestrich gesetzt, z. B. 8-Zylinder-Motor, 2-Cent-Stück oder eben 2-Jahres-Frist. Dass die Zusammensetzung 2-Jahres-Frist zudem ein sogenanntes „Fugenelement“ aufweist (das ist sozusagen die „Nahtstelle“ zwischen zwei zusammengesetzten Wörtern wie zwischen zwei nebeneinanderliegenden Fliesen, in Ihrem Fall das –es– in Jahresfrist), ist dabei unerheblich, vgl. auch S-Kurven-reich, UV-Strahlen-gefährdet.

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    Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 13:06 Uhr)

  3. #3
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    Standard Danke, nur...

    Danke, sehr überzeugend!

    Allerdings schrieben Sie: "Dass die Zusammensetzung 2-Jahres-Frist zudem ein sogenanntes „Fugenelement“ aufweist (...das –es– in Jahresfrist), ist dabei unerheblich, vgl. auch S-Kurven-reich, UV-Strahlen-gefährdet".

    Dem möchte ich jedoch insoweit entgegentreten, als in Ihren Beispielen das Fugenelement mit der Pluralendung des ersten Wortes übereinstimmt, nämlich, es sind viele S-Kurven auf der S-Kurven-reichen Strecke und viele UV-Strahlen, wenn etwas UV-Strahlen-gefährdet ist. Bei der 2-Jahres-Frist sind es indes 2 Jahre, die die Frist dauert, und nicht die 2 Jahres...
    Geändert von Ingo (07.05.2012 um 21:34 Uhr)

  4. #4

    Standard Einiges zu Fugenelementen

    Vielen Dank für Ihre interessante Rückmeldung. Sie haben sicher Recht damit, dass die Fugenelemente in den Zusammensetzungen (Komposita) S-Kurven-reich, UV-Strahlen-gefährdet und 2-Jahres-Frist unterschiedlich motiviert sind, was teilweise mit der Bedeutung, teilweise aber auch mit den sprachhistorischen Ursprüngen der Fugenelemente zusammenhängt. Laut Dudengrammatik geht ein Großteil der heutigen Fugenelemente auf Endungen vorangestellter Genitivattribute zurück, also z. B. Tageslicht = des Tages Licht oder Löwenmähne = des Löwen Mähne. Im Laufe der Zeit wurden diese Wortgruppen dann zusammengezogen, wobei die ehemaligen Genitivendungen ihre grammatische Funktion weitgehend verloren haben. Besonders deutlich wird dies an Ihrem eigenen Beispiel: Während man das –es– bei Jahresfrist durchaus noch im obigen Sinne als Genitivendung deuten kann (Jahresfrist = des/eines Jahres Frist), ist die Genitivlesart bei Zweijahresfrist schon nicht mehr nachvollziehbar, wie Sie auch selbst schreiben (im Sinne eines Plurals wäre Zweijahrefrist denkbar, was jedoch nicht üblich ist – entsprechende Funde bei Google sind so gut wie nicht zu finden). Die Genitivendung verliert als Fugenelement also zunehmend an grammatischer Transparenz.

    Im Gegensatz dazu ist die Motivation der Fugenelemente –n bzw. –en bei S-Kurven-reich und UV-Strahlen-gefährdet noch deutlich zu erkennen: Da eine Gefährdung durch UV-Strahlen vermutlich mehr als einen Strahl voraussetzt und eine Straße, die an S-Kurven reich ist, sicherlich mehr als eine solche Kurve aufweist, ist es sinnvoll, in diesen Fällen die Fugenelemente zu wählen, die den Pluralendungen der jeweiligen Substantive entsprechen (Kurve-n und Strahl-en). Daneben existieren oft auch Zusammensetzungen ohne die Pluralkomponente beim betreffenden Wortbestandteil, z. B. bei Komposita mit „Nullfuge“ (Strahl_stärke) oder mit dem „unberechenbaren“, weil unparadigmatischen, Fugenelement –s– (Geburtstag vs. Geburtenkontrolle, vgl. Dudengrammatik, S. 713-714). Gerade durch diese Gegenüberstellung wird deutlich, dass Fugenelemente, die den Pluralendungen von Substantiven entsprechen, im Gegensatz zu den ursprünglichen Genitivendungen eine vergleichsweise große Motiviertheit aufweisen.

  5. #5
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    Standard Jetzt wird einiges klar :-)

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen!

    Dass
    Zitat Zitat von Melanie Löber Beitrag anzeigen
    ...die Genitivlesart bei Zweijahresfrist schon nicht mehr nachvollziehbar
    ist, hatte mich von Anfang an irritiert. Ich hatte gehofft, eine Systematik zu erkennen, muss mich nun aber wohl oder übel ins Irrationale retten. Na ja, Sprache ist halt keine Mathematik!

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