Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
beim Zeugnis schreiben
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Es ist richtig, dass das Verb beteiligen prinzipiell eine Ergänzung erfordert, die mit der Präposition an eingeleitet wird. Diese mit an oder am (= an dem) eingeleitete Ergänzung ist dann ein präpositionales Objekt.
Beispiel
Er beteiligte sich am Unterricht. -> präpositionales Objekt
Dem Dudenband „Richtiges und gutes Deutsch“ zufolge muss dieses präpositionale Objekt aber nicht immer realisiert werden – es wird z. B. häufig weggelassen, wenn adverbiale Bestimmungen vorhanden sind. Im folgenden Beispiel etwa fehlt das präpositionale Objekt ganz, aber es steht eine adverbiale Bestimmung der Art und Weise.
Beispiel
Er beteiligte sich gern. -> adverbiale Bestimmung der Art und Weise (wie?)
Adverbiale Bestimmungen können auch mit einer Präposition eingeleitet werden, allerdings wird die Präposition in dem Fall nicht – wie beim präpositionalen Objekt – vom Verb vorgegeben, sondern sie ist gewissermaßen „frei“. Bei einer adverbialen Bestimmung des Ortes kommt etwa die Präposition in/im in Frage.
Beispiel
Er beteiligte sich im Unterricht. -> adverbiale Bestimmung des Ortes (wo?)
Da in Ihrem Beispielsatz aber nicht nur von Unterricht, sondern von Unterrichtsgebieten die Rede ist, mit denen Örtlichkeit im übertragenen Sinne assoziiert werden kann, empfiehlt sich in Ihrem Fall womöglich die zweite Variante mit einer adverbialen Bestimmung des Ortes, also Er beteiligte sich in allen Unterrichtsgebieten. Die Variante mit präpositionalem Objekt (Er beteiligte sich an allen Unterrichtsgebieten) ist jedoch grammatisch ebenso korrekt.
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