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Thema: Welches ist richtig: ich versichere mir / mich deiner Unterstützung

  1. #1
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    Ort
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    17

    Standard Welches ist richtig: ich versichere mir / mich deiner Unterstützung

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Deutschunterricht

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden richtiges und gutes Deutsch (CD)

  2. #2

    Standard

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.


    Sprachsystem


    Das Verb versichern kann in unterschiedlichen Kontexten verschiedene Bedeutungen haben. Je nach Bedeutung verlangt das Verb dann auch verschiedene Ergänzungen, die sich im Kasus unterscheiden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über einige dieser Bedeutungen und deren Ergänzungen:


    1. „jemandem etwas versichern” 2. „jemanden einer Sache versichern” 3. „sich jemandes, einer Sache versichern”
    Beispiel Ich werde bald gesund. Der Arzt hat es mir versichert.
    Weiter versicherte Gorbatschow die neuen Regierungen in Berlin, Sofia, Prag und Bukarest seiner Solidarität.
    (nach Mannheimer Morgen, 02.01.1989)

    […] weshalb sie immer wieder den direkten Kontakt zu ihm sucht, um sich dessen Treue zu versichern […]
    (St. Galler Tagblatt, 26.04.1997)
    Bedeutung Im Sinne von „versprechen, fest zusagen“ Im Sinne von „jemandem Gewissheit über etwas geben“ Im Sinne von „sich einer Sache vergewissern, sich Gewissheit über jemanden oder etwas verschaffen“
    Ergänzungen - Die Person, der etwas versichert wird, steht im Dativ („mir“).

    - Die Sache, was also versichert wird, steht im Akkusativ („es“).

    - Die Person, der Gewissheit gegeben wird, steht im Akkusativ („die neuen Regierungen“).

    - Die Bezeichnung für die Sache, also worüber Gewissheit gegeben wird, steht im Genitiv („seiner Solidarität“).


    - Die Person, der Gewissheit gegeben wird, ist das Subjekt selbst, daher wird das Reflexivpronomen verwendet („sich“).

    - Der Ausdruck für die Person oder Sache, über die sich jemand Gewissheit verschafft, steht im Genitiv („dessen Treue“).



    Bei Ihrem Beispiel verwenden Sie das Verb in der 3. Verwendung „sich jemandes, einer Sache versichern“.
    Es handelt sich hierbei um das reflexive (=auf das Subjekt rückbeziehende) sich versichern. Hier schwanken Sie zwischen der Verwendung des Reflexivpronomens im Dativ mir und des Reflexivpronomens im Akkusativ mich. Tatsächlich gibt es reflexive Verben, die entweder ein Reflexivpronomen im Dativ oder im Akkusativ verlangen.
    Die Frage ist nun: Zu welchen Verben gehört sich versichern? Denn allein von der reflexiven Form sich kann man noch nicht eindeutig auf einen Kasus schließen, da diese Form sowohl für das Reflexivpronomen im Dativ als auch im Akkusativ steht.

    Laut des Rechtschreibduden gehört sich versichern zu den Verben mit reflexivem Akkusativobjekt.

    Beispiel


    (1) Ich habe mich deines Schutzes versichert.


    Dass das Reflexivpronomen in dieser Verwendung im Akkusativ stehen muss, wird auch durch einen Vergleich mit der zweiten Bedeutung deutlich („jemanden einer Sache versichern“). Beide Bedeutungen werden im Sinne von „jemandem oder sich Gewissheit über jemanden oder etwas geben“ verwendet. Diese Konstruktionen können bezüglich ihrer Syntax analog betrachtet werden, so dass in beiden Fällen die Sache, über die Gewissheit gegeben wird, jeweils im Genitiv steht und die Person, also wem Gewissheit gegeben wird, im Akkusativ. Dabei kann es sich wie in der 2. Bedeutung um eine externe Person handeln (Beispiel 2) oder wie in der 3. Bedeutung um das Subjekt selbst (Beispiel 3).

    Beispiel

    (2) Ich versichere den Nachbar meiner Hilfe.
    (3) Ich versichere mich der Hilfe.


    Aufgrund dieser Überlegungen und Schlussfolgerungen lautet die Antwort auf Ihre Frage:

    „Ich versichere mich deiner Unterstützung.“

    Womöglich kommt Ihr Zweifel durch eine Vermischung des Adressaten von Variante 1 („jemandem etwas versichern“) und 3 („sich einer Sache versichern“) zustande. Denn in der 1. Variante muss der Adressat im Dativ stehen, während er in der 3. (und ebenfalls in der 2.) Bedeutung in den Akkusativ gesetzt werden muss.
     


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