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Thema: heißte es:In dem Rechtsstreit nimmt der Beklagte die Interpretation der Klägerin betreffend die ergänze des Sachverständigen sowie die von der Klägerin gezogenen Rückschlüsse zur Kenntnis. oder der ergänzen nde Stellungnahme.

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard heißte es:In dem Rechtsstreit nimmt der Beklagte die Interpretation der Klägerin betreffend die ergänze des Sachverständigen sowie die von der Klägerin gezogenen Rückschlüsse zur Kenntnis. oder der ergänzen nde Stellungnahme.

     

  2. #2

    Standard

    Leider ist uns Ihre Frage noch nicht ganz klar. Gibt es eventuell einen Tippfehler an der entscheidenden Stelle?
    Meinten Sie etwa:

    Beispiel

    betreffend die ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen
    vs.

    Beispiel

    betreffend der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen?

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