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Thema: Das Finale des „Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil muss es nicht des "Mannes ohne Eigenschaften" heißen?

  1. #1
    ingridvonheiseler Gast

    Standard Das Finale des „Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil muss es nicht des "Mannes ohne Eigenschaften" heißen?

    Das Finale des „Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil muss es nicht des "Mannes ohne Eigenschaften" heißen?]

  2. #2

    Standard

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    Sprachsystem

    Bei Mann ohne Eigenschaften handelt es sich um eine sogenannte „Zitatsubstantivierung“, da der gesamte Titel des Werks als Einheit zitiert wird. Die Verwendung als Zitatsubstantivierung erklärt auch die unflektierte Form im Nominativ Das Finale des „Mann ohne Eigenschaften“. Denn durch den Zitatcharakter bleibt der Werktitel im ursprünglichen Laut erhalten und wird nicht durch die Kasusflexion seiner syntaktischen Funktion angepasst.

    Selbstverständlich ist in der Sprachgesellschaft auch die flektierte Variante Das Finale des „Mannes ohne Eigenschaften“ zulässig. Hier wird der Werktitel nicht in seiner starren Einheit unflektiert zitiert, sondern als Substantiv den grammatischen Zwängen unterworfen und als Genitiv markiert.

    Folgende Beispiele einer stichprobenartigen Untersuchung im Zeitungskorpus des Instituts für Deutsche Sprache belegen, dass beide Varianten, sowohl die flektierte als auch die unflektierte, zulässig sind.

    Beispiel

    (1) Mit 51 Jahren ist er kurz nach der Uraufführung des "Eingebildeten Kranken", in dem er selbst die Hauptrolle spielte, gestorben. (Hamburger Morgenpost, 22.04.2012)

    (2) Meine Interpretation des «Fausts» ergibt ein weites Feld an Auffassungen […]. (St. Galler Tagblatt, 04.05.2009)

    (3) Die Handlung des „Faust“ war dem russischen Filmemacher unverbindliche Vorlage, die Sprache ist modern, immer wieder blitzt ein Zitat auf, manchmal kaum erkennbar. (Nürnberger Zeitung, 19.01.2012)

    (4) Wolfgang Amadeus Mozart machte den Anfang mit dem Auftrittslied von Papageno in «Die Zauberflöte». (St. Galler Tagblatt, 02.04.2001)

    (5) Der Sänger stand aber ebenso oft auf der Opernbühne – als Wolfram von Eschenbach in „Tannhäuser“ oder als Papageno in der „Zauberflöte“. (Braunschweiger Zeitung, 19.05.2012)


    Möchten Sie jedoch keine Entscheidung treffen und dieser Problematik aus dem Weg gehen, können Sie als weitere Alternative die Gattungsbezeichnung vor den Werktitel stellen und den Werktitel als nachgetragene Apposition in seinem ursprünglichen Laut stehen lassen. Der Werktitel fungiert hier als erklärender Zusatz (=appositiver Nebenkern) und verhält sich gegenüber der Gattungsbezeichnung wie ein einfaches Substantiv, das allerdings nicht dekliniert wird.

    Beispiel

    (1) Das Finale des [Stückes] „Mann ohne Eigenschaft“ […].
    (2) Die Klasse befasst sich mit [dem Roman] „Der Richter und sein Henker“.
    (3) Ein Nachdruck von Picassos [berühmtem Bild] „Das Mädchen mit der Taube“.


    Fazit: Insgesamt sind jedoch beide Varianten zulässig. Ob Sie den Werktitel als Einheit lieber in seinem Laut beibehalten und nicht den grammatischen Zwängen unterwerfen oder am Werktitel die Satzgliedfunktion durch Kasusflexion markieren wollen, liegt somit in Ihrem stilistischen Ermessen.
     


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