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Thema: „einer“ oder „eines“? – Was ist hier korrekt? Ein gelöstes Kreuzworträtsel führte 1981 [...] zur Aufklärung des so genannten Kreuzworträtselmordes, einer der bekanntesten Kriminalfälle der DDR. – Oder: – Ein gelöstes Kreuzworträtsel führte 1981 [..

  1. #1
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    Standard „einer“ oder „eines“? – Was ist hier korrekt? Ein gelöstes Kreuzworträtsel führte 1981 [...] zur Aufklärung des so genannten Kreuzworträtselmordes, einer der bekanntesten Kriminalfälle der DDR. – Oder: – Ein gelöstes Kreuzworträtsel führte 1981 [..

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Durch einen Wikipedia-Artikel („Kreuzworträtsel“) und die dazugehörende Diskussionsseite.

  2. #2

    Standard

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

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    Grundsätzlich handelt es sich hier um die Frage, welcher Kasus bei lockeren Appositionen stehen muss oder kann. Eine lockere Apposition ist ein erläuternder Nachtrag, der stimmlich oder durch Kommas von seiner Bezugsphrase abgetrennt ist. Bei denen von Ihnen vorgeschlagenen Varianten schwanken Sie zwischen der Apposition im Genitiv (eines der bekanntesten Kriminalfälle der DDR) und im Nominativ (einer der bekanntesten Kriminalfälle der DDR).

    Laut Dudengrammatik gilt die Grundregel „Die lockere Apposition übernimmt den Kasus von der Phrase, zu der sie gehört.“ (Duden Band 4, 8. Auflage §1553)

    In Ihrem Beispielsatz bezieht sich die Apposition einer/eines der bekanntesten Kriminalfälle der DDR auf das Genitiv-Attribut des so genannten Kreuzworträtselmordes, welches das Substantiv Aufklärung näher bestimmt. Folgt man nun der Grundregel der Dudengrammatik, so müsste die Apposition des so genannten Kreuzworträtselmordes ebenfalls im Genitiv stehen, da die Bezugsphrase auch im Genitiv steht.

    Beispiel


    (1) Ein gelöstes Kreuzworträtsel führte 1981 [...] zur Aufklärung des so genannten Kreuzworträtselmordes, eines der bekanntesten Kriminalfälle der DDR.


    Weitere Beispiele zeigen die Kongruenz von Apposition und Bezugsphrase in den anderen Kasus.

    Beispiel

    (2) Dort steht Jesse Olsen, der bekannte Rocksänger. (Kongruenz im Nominativ)
    (3) Die Journalistin interviewte Jesse Olsen, den bekannten Rocksänger. (Kongruenz im Akkusativ)
    (4) Sie sprach mit Jesse Olsen, dem bekannten Rocksänger. (Kongruenz im Dativ)
    (5) Annie entsann sich Jesse Olsens, des bekannten Rocksängers. (Kongruenz im Genitiv)


    Somit sind Sie in Ihrem Fall mit der Variante des so genannten Kreuzworträtselmordes, eines der bekanntesten Kriminalfälle der DDR auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Es stellt sich nun die Frage, ob die zweite Variante mit Nominativ ebenfalls gebräuchlich ist.

    Laut Duden Band 9 „Richtiges und Gutes Deutsch“ wird der Nominativ häufig verwendet, wenn die Apposition ohne Artikelwort angeschlossen wird. Somit steht die nachgetragene Apposition nicht zwingend in Kongruenz (=Übereinstimmung) zu ihrer Bezugsphrase.

    Beispiel

    (6) das Referat von Thomas Müller, Dozent an der Universität
    (7) der Rechenschaftsbericht Dieter Pellers, Direktor des Forschungsinstitut


    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Bezugswort ein Genitiv-Attribut ist, wie in Beispiel (7).

    Laut der Dudengrammatik ist diese Anschlussmöglichkeit von artikellosen Appositionen sogar üblich.

    Folgt man diesen Regeln, so scheint die Nominativ-Variante in Ihrem Fall zunächst nicht so gebräuchlich zu sein. Eine Untersuchung des Sprachgebrauchs durchgeführt vom Sprachwissenschaftler Heinz Vater zeigt jedoch ein anderes Bild. (Näheres dazu im Abschnitt „Sprachgebrauch“)
     


    Sprachgebrauch


    Die Untersuchung des Sprachwissenschaftler Heinz Vater zum Kasus in lockeren Appositionen belegt, dass zwar Kasusgleichheit mit der Bezugsgruppe heute noch die Regel ist, allerdings kommt auch häufig der Nominativ als so genannter „Appositions-Kasus“ (d.h. Normalkasus für Appositionen) vor. Laut Vater bietet sich der Nominativ als Alternative zur Kasusgleichheit an, da er als so genannte Grund- bzw. Nennform einen neutralen Kasus darstellt, der den Sprechern offenbar am wenigsten Probleme bereitet.

    Ein paar Beispiele illustrieren, dass der Nominativ in Appositionen an die Stelle unterschiedlicher Kasus treten kann.

    Beispiel

    (8) Der Prozessauftakt gegen Marwan Barguti, palestinensischer Parlamentarier und prominentester Intifada-Führer, verlief kurz und turbulent. (I. GÜNTHER, "Erzterrorist oder..", KStA 15.8.02:7)

    (9) 24 Stunden mit psychisch erkrankten Bewohnern im Caritas-Altenzentrum St. Josef – die einzige rein gerontopsychiatrische Einrichtung in Köln. (Anja Katzmarzik, "..Geist..", KStA 3.8.06: 23)

    (10) Darin bekennt der am 1. Dez. im Alter von 93 Jahren verstorbene Bernhard, dass er zwei nichteheliche Töchter hat. Die Existenz der einen, eine Französin, war bisher bekannt. Die der anderen, eine heute 50-jährige Amerikanerin, nicht. (H. HETZEL, "Bernhard hat sechs Töchter", KStA 15.12.04:16)


    Fazit: Wie bereits erwähnt, befinden Sie sich mit Kasuskongruenz bei Appositionen immer auf der richtigen Seite. Allerdings scheint sich der Nominativ als „Apposition-Kasus“ auch immer größerer Beliebtheit zu erfreuen, da er durchaus Anwendung in der Sprachgemeinschaft findet.
     


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