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Thema: Ändert sich die Schreibung von beispielsweise "Schloß Neuschwanstein" in "Schloss ..." oder muss die alte Schreibung erhalten bleiben, weil es sich um einen Namen handelt?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Ändert sich die Schreibung von beispielsweise "Schloß Neuschwanstein" in "Schloss ..." oder muss die alte Schreibung erhalten bleiben, weil es sich um einen Namen handelt?

     

  2. #2

    Standard Änderungen bei Eigennamen im Zuge der Rechtschreibreform

    Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Im Fall von Schloß/Schloss Neuschwanstein haben sich z. B. die Betreiber der offiziellen Homepage dazu entschlossen, sich der neuen Rechtschreibung anzuschließen und Schloss mit ss zu schreiben. Ebenso verhält es sich u. a. mit Schloss Wilhelmshöhe und der nach ihm benannten Schloss-Apotheke in Kassel. Obwohl gerade bei letzterer Schloss ganz eindeutig zum Namen dazugehört, ist man auch hier zur neuen Regel übergegangen, die besagt, dass der stimmlose s-Laut nach kurzem Vokal ss geschrieben wird. Allerdings ist bei Straßennamen Schloß meist nicht in Schloss umgewandelt worden (vgl. z. B. die Schloßstraße in Berlin und die gleichnamige U-Bahn-Haltestelle). Und wer bis zur Einführung der neuen Rechtschreibung Schloß hieß, durfte auch weiterhin so heißen und brauchte seinen Nachnamen nicht in Schloss umändern zu lassen.

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    Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 13:05 Uhr)

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