Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Bedeutungsunterschied; ab dem 1. Juli 2014 / zum 1. Juli 2014

  1. #1
    Bürger Gast

    Standard Bedeutungsunterschied; ab dem 1. Juli 2014 / zum 1. Juli 2014

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD

    Im Vertrag zum Thema Rente mit 63 steht ab dem 1. Juli 2014 .
    Das "ab" bedeutet für mich, die Reglung gilt für Neurentner

    Bei der Besserstellung der Erwerbsmiderungsrente heißt es zum 1. Juli 2014.
    Was bedeutet in diesem Zusammenhang das " zum" ?
    Gilt die Verbesserung für Bestandsrenten oder nur für Neurenten ab dem 1. Juli.

    Vielen Dank / MfG Lydia Kock

  2. #2

    Standard ab dem 1. Juli / zum 1. Juli

    Da es sich bei einer Frage zur Bedeutung eines Wortes um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    Für eine genauere Einschätzung von möglichen Bedeutungsunterschieden fehlt uns der weitere Kontext. Zu den Präpositonen ab und zu können wir prinzipiell anmerken, dass ab eine durative Bedeutung hat und zu eine punktuelle:

    Beispiel

    (1) Die Regelung gilt ab dem 1. Juli
    -> Die Regelung gilt für eine Zeitspanne, die am 1. Juli beginnt (durativ)
    (2) Die Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft
    -> Das Inkrafttreten der Regelung passiert am 1. Juli (punktuell)

    Mit (1) wird also der 1. Juli als Anfangsdatum der Regelung fokussiert, mit (2) ist er das Datum des Inkrafttretens der Regelung. Das ist allerdings ein relativ feiner Bedeutungsunterschied, denn prinzipiell geht es ja in beiden Sätzen darum, dass es eine neue Regelung gibt, die vom 1. Juli an gilt.
    Wir kennen zwar nicht die genauen von Ihnen angesprochenen Zusammenhänge, würden aber davon abraten, aus dem beschriebenen Unterschied zwischen ab dem und zum Unterschiede in Bezug auf die Zielgruppe (Bestandsrenten vs. Neurenten) abzuleiten.

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    Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 13:30 Uhr)

  3. #3
    M. B. Gast

    Standard

    Mir begegnet diese „zum“-Formulierung auch oft - und es irritiert mich. In oben beschriebenen Fällen und auch als zum/am „Problem“.

    Beispiel: Die Gültigkeit läuft zum 01. Juli aus.
    Warum zum? Warum läuft das nicht am 01. Juli aus?
    Oder „Änderungen zum 14.09.2019“. Warum nicht Änderungen am 14.09.2019?

  4. #4

    Standard Bedeutung der Präpositionen "an" und "zu" in temporaler Verwendung

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    In Ihrer Frage thematisieren Sie den Bedeutungsunterschied folgender Formulierungen:
    1. Änderung zum 14.09.2019
    2. Änderung am 14.09.2019
    3. Die Gültigkeit läuft zum 01. Juli aus.
    4. Die Gültigkeit läuft am 01. Juli aus.
    Es stellt sich demnach die Frage, welche Semantik mit der jeweiligen Präposition verbunden ist. Wie aus der obigen Antwort hervorgeht, handelt es sich bei zu um eine Präposition mit durativer Bedeutung. Laut dem Duden-Universalwörterbuch (DUW) kann die Präposition zu auch temporal verwendet werden:
    kennzeichnet den Zeitpunkt einer Handlung, eines Geschehens, die Zeitspanne, in der sich etwas abspielt, ereignet
    zu Anfang des Jahres; zu Lebzeiten ihrer Mutter; zu gegebener Zeit.
    Folglich kann mit zu sowohl eine Zeitspanne als auch ein Zeitpunkt ausgedrückt werden:
    Änderung zum 14.09.2019: Die Änderung ist ab dem 14.09.2019 gültig, in der Zeit davor gelten die alten Bestimmungen.
    Die Gültigkeit läuft zum 01. Juli aus: Bis zum 30. Juni besteht noch Gültigkeit/ Der 30. Juni markiert den Endpunkt der Zeitspanne.
    Laut DUW wird durch an ein Tag oder eine Tageszeit ausgedrückt. Daher wird im Fall von an eine punktuelle Bedeutung ausgedrückt:
    Änderungen am 14.09.2019: Der Zeitpunkt für die Änderungen ist auf ein bestimmtes Datum festgelegt.
    Die Gültigkeit läuft am 01. Juli aus: Ab dem 01. Juli besteht keine Gültigkeit mehr.
    Die Gegenüberstellung der Beispiele zeigt, dass trotz der unterschiedlichen Semantik der beiden Präpositionen zu und an in beiden Fällen eine resultative Bedeutung impliziert ist. Die Angabe zum 14.09.19 schließt zwar die Zeitspanne im Vorfeld mit ein, beinhaltet jedoch zugleich den Endpunkt der besagten Zeitspanne, weshalb sowohl an als auch zu bei Zeitangaben eine punktuelle Komponente besitzen. Im Fall von an ist der punktuelle Aspekt stark ausgeprägt, wohingegen zu darüber hinaus eine durative Semantik besitzt, im Zusammenhang mit einer Datumsangabe jedoch auch punktuell verstanden werden kann.
     


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