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Thema: Ich war geboren mit Zeitangaben

  1. #1

    Standard Ich war geboren mit Zeitangaben

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Beim Lesen

    Guten Morgen,

    ich habe schon eure Antwort http://www.grammatikfragen.de/showth...hlight=geboren gelesen.

    Jedoch verwirrt das Thema mich noch! Ich habe nicht verstanden, wann man "Ich war geboren" mit einer Zeitangabe richtig im Schreiben benutzen sollte.

    Ich weiss schon, dass:
    1) Ich bin im Juni geboren worden. (Vorgangspassiv Perfekt) GUT
    2)Ich wurde im Juni geboren. (Vorgangspassiv Präteritum) GUT
    3) Ich bin im Juni geboren. (wäre Zustandspassiv Präsens) GUT
    4) Ich war im Juni geboren (wäre Zustandspassiv Präteritum)= GUT? Wenn dieser Satz falsch ist, koennten mir bitte Beispiele mit einer richtigen Zeitangabe?
    Ich habe auch diese Beispiele im Internet gefunden.
    "Es war der 5 Juni 1986 und ich war (zu der Zeit schon) geboren." = Erst Geburtstag 4/6, dann 5/6
    "Diesen Baum pflanzte ich, als mein Bruder Frank geboren war" = Erst mein Bruders Geburtstag, dann pflanze ich den Baum"
    Eure Beispiele:
    5)Er war am 5. Oktober 1949 geboren. Am 7. Oktober wurde dann die DDR gegründet. .. die selbe
    6) Kaum war er geboren gewesen, schon fing er an zu quaken. die selbe

    Vielleicht ist die korrekte Benutzung von "war geboren" nur fuer den Ausdruck der Vorhergehendheit in Bezug auf die andere Handlung / ist eine Verkuerzung von "war geboren gewesen"?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2

    Standard war geboren (gewesen)

    Liebe Frau Ecker,

    vielen Dank für Ihre interessante Rückfrage zu unserem Versuch, die Verwendung von war geboren zu erläutern.
    Mit 1-3 sind wir uneingeschränkt einverstanden und gehen deshalb nicht weiter darauf ein.
    Bei (4) ist ohne eine zusätzliche Kontextbedingung eigentlich nicht einzusehen, warum das Zustandspassiv Präteritum gewählt werden sollte. D.h., das Zustandspassiv Präsens (ich bin geboren) ist die neutrale Standardform. Wir vermuten, dass das Präteritum nur dann Sinn macht, wenn der Satz in einem Kontext mit weiteren in der Vergangenheit liegenden Ereignissen steht, wie in unserem Beispiel (5) und in Ihren Beispielen in (4).
    Bei Ihrer darüber hinaus gehenden Beispieldiskussion geht es im Grunde genommen um die Frage, ob und wenn ja wie Vorzeitigkeit grammatisch gekennzeichnet werden muss. Wir greifen dazu Ihre (4a,b) und unsere (5, 6) Beispiele noch einmal auf:

    Beispiel

    (4a) Es war der 5 Juni 1986 und ich war (zu der Zeit schon) geboren.
    (4b) Diesen Baum pflanzte ich, als mein Bruder Frank geboren war.
    (5) Er war am 5. Oktober 1949 geboren. Am 7. Oktober wurde dann die DDR gegründet.
    (6) Kaum war er geboren gewesen, schon fing er an zu quaken.


    Für alle Beispiele gilt, dass zwei Ereignisse in der Vergangenheit in Beziehung gesetzt werden, von denen eines vorzeitig zum anderen ist. Das wird auf unterschiedliche Art und Weise gekennzeichnet:

    - in (4a) durch das Adverbial zu der Zeit schon, dass eine Vorzeitigkeit des zweiten Ereignisses nahe legt;
    - in (4b) durch den mit als eingeleiteten Temporalsatz, der hier aufgrund der Kontextbedingungen als vorzeitig verstanden werden kann (als ist hier austauschbar mit nachdem);
    - in (5) durch die Angabe der Daten in den beiden Sätzen und durch das temporale Adverb dann im zweiten Satz, dass eine Abfolge der Ereignisse nahelegt;
    - in (6) durch das Plusquamperfekt.

    In allen Beispielen ist die Abfolge der Ereignisse ausreichend erkennbar. Als Faustregel gilt: Wenn die zeitliche Abfolge durch weitere grammatische oder andere Kontextmerkmale ausreichend klar ist, muss nicht zwingend das Plusquamperfekt zum Ausdruck von Vorzeitigkeit verwendet werden.

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