Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Gesetzestext
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Duden u.a.
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Gesetzestext
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Duden u.a.
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Bitte beachten Sie die bereits vorliegende Antwort auf eine vergleichbare Frage:
http://www.grammatikfragen.de/showth...d=praeposition
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Sprachsystem
Es geht folglich einerseits um die Frage nach der Rektion von bis zu, also um die Frage, welchen Kasus bis zu verlangt, andererseits um die Frage nach der Weglassbarkeit von bis zu.
Aus grammatischer Sicht ist bis zu in Ihrem Beispiel weglassbar:
Beispiel
Sonderurlaub wird für 3 Tage gewährt.
3 Tage steht hier im Akkusativ und hat deshalb nicht die Endung -n, weil die Präposition für den Akkusativ regiert (verlangt).
Aus satzsemantischer Sicht ist bis zu aber vermutlich wichtig für Ihren Satz, weil das einschließt, dass der Sonderurlaub auch für 1 oder 2 Tage gewährt werden kann. Wenn Sie bis zu also nicht weglassen wollen, empfiehlt es sich aus unserer Sicht, der in der bereits vorhandenen Antwort zur Frage nach dem Kasus nach bis zu erläuterten Regel "bei einer Kombination aus zwei Präpositionen bestimmt die letzte Präposition den Kasus" zu folgen und deshalb hier den Dativ zu wählen:
Beispiel
Sonderurlaub wird für bis zu 3 Tagen gewährt.
Wenn man die bereits vorliegende Antwort von Frau Stuckert hinzuzieht, muss es meines Erachtens "Sonderurlaub wird für bis zu 3 Tage gewährt" heißen, da "bis zu" in diesem Fall weglassbar ist.
Sonderurlaub wird für (bis zu) 3 Tage gewährt.
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