Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Heißt es: Das Singen und Musizieren bereitete ihr Freude. Oder: Das Singen und Musizieren bereiteten ihr Freude.

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Heißt es: Das Singen und Musizieren bereitete ihr Freude. Oder: Das Singen und Musizieren bereiteten ihr Freude.

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Zeugnisformulierung

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2014
    Ort
    Gießen
    Beiträge
    271

    Standard Kongruenz bei mehrteiligen Subjekten bzw. zusammengezogenen Sätzen

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem

    Bei Ihrem Zweifelsfall sind beide Varianten sprachsystematisch begründbar. Allgemein gilt, dass das Subjekt mit dem finiten Verb im Numerus übereinstimmen muss. Sprich, wenn das Subjekt im Singular steht, dann muss auch das finite Verb im Singular stehen. Steht das finite Verb hingegen im Plural, muss auch das Subjekt im Plural stehen. Diese Übereinstimmung wird auch als Kongruenz bezeichnet. In der Regel bereitet dieses Abstimmen des finiten Verbs auf das Subjekt keine Probleme. Bei ihrem Beispiel ist jedoch unklar, welchen Numerus das Subjekt hat.

    Siehe zu diesem Problem auch: http://www.grammatikfragen.de/showth...ixid=kongruenz

    Diese Unklarheit liegt darin begründet, dass genau genommen nicht nur ein Subjekt vorliegt, sondern zwei, die mit der Konjunktion und verbunden sind:

    Beispiel

    Das Singen (=Subjekt 1) und Musizieren (= Subjekt2) bereitete(n) ihr Freude.



    Diese zwei Subjekte stehen jeweils im Singular. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Satz grammatisch so zu deuten, dass die zwei Subjektbestandteile zusammen zum Plural aufaddiert werden können. Dies entspricht quasi dem Schema 1+1=2. Wenn diese Regel zu Grunde gelegt wird, dann steht das Subjekt hier im Plural und demnach müsste das finite Verb ebenfalls im Plural stehen. (Vgl. dazu Kongruenzregel II der Dudengrammatik für Subjekte mit gereihten Subjektteilen) Danach wäre diese Variante die richtige Wahl:

    Beispiel

    Das Singen und Musizieren bereiteten ihr Freude.


    Aber auch Ihre andere Variante ist sprachsystematisch begründbar. Ihr Beispielsatz lässt sich nämlich so analysieren, dass es sich hierbei eigentlich um zwei Sätze handelt, die durch die Konjunktion und zu einem Satz zusammengezogen worden sind. Der ursprüngliche Satz lautete:


    Beispiel

    Das Singen [bereitete ihr Freude] und Musizieren bereitete ihr Freude.



    Um die Komplexität dieser Konstruktion zu verringern, kann der Sprecher gleichartige Satzteile einsparen. Dann bleibt von dieser komplexen Variante nur noch Ihr Ausgangsbeispiel übrig:

    Beispiel

    Das Singen und Musizieren bereitete ihr Freude.


    Nehmen wir das an, greift bei dieser Variante die Kongruenzregel III der Dudengrammatik für Subjekte in zusammengezogenen Sätzen, welche besagt, dass sich das finite Verb der Form an das näherstehende Subjekt anpasst, also in unserem Beispiel an das im Singular stehende Subjekt „Musizieren“.

    Demnach sind beide Varianten sprachsystematisch begründbar.
     


    Umfrage zum Umgang mit dieser Antwort

    War diese Antwort hilfreich für Sie? Wie gehen Sie damit um?
    Helfen Sie unserem Forschungsteam von der Universität Gießen dabei herauszufinden, wie eine solche Grammatik benutzt wird, welche Erläuterungen interessant sind und wie Sie damit umgehen. Durch die Beantwortung unseres Fragebogens tragen Sie dazu bei, die Qualität unserer Antworten und die Qualität von Grammatiken zu verbessern!

    Umfrage öffnen

    Geändert von Jacqueline Weiß (04.08.2014 um 17:32 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.01.2014, 10:42

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein