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Thema: Wie ist es richtig?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Wie ist es richtig?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Dienstlich

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

    Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als Bevollmächtiger für den Schuldner

    oder

    Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als Bevollmächtigen für den Schuldner

  2. #2
    Registriert seit
    04.07.2014
    Ort
    Gießen
    Beiträge
    85

    Standard Kasuskongruenz bei als-Appositionen

    Sprachsystem


    In ihrer Frage geht es um die Kasuskongruenz (= Übereinstimmung im Kasus) zwischen einem Bezugsausdruck und einer Konjunktionalgruppe mit als, die man auch als-Apposition nennt. Der folgende Link führt zu einer vergleichbaren Frage, wobei es bei jener um die Flexion gereihter Adjektive bei einer Konjunktionalgruppe geht.

    http://www.grammatikfragen.de/showth...nktionalgruppe

    Sie möchten wissen, welche der folgenden Varianten korrekt ist:

    Beispiel


    (1) Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als Bevollmächtigter für den Schuldner.
    (2) Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als Bevollmächtigten für den Schuldner.


    Die Problematik besteht konkret in der Wahl der richtigen Flexionsendung beim Wort [I]Bevollmächtigter[/B]. In Beispiel 1 steht Bevollmächtigter im Nominativ und in Beispiel 2 im Dativ. Um nun sagen zu können, welcher Kasus hier richtig ist, muss der Bezugsausdruck zur Wortgruppe als Bevollmächtigte-r/-n bestimmt werden. Laut Duden 4 übernehmen die in Konjunktionalgruppen enthaltenen Nominalgruppen nämlich den Kasus ihres Bezugsausdrucks, also verhalten sich im Kasus kongruent (vgl. 975, Randnummer 1543). Der Bezugsausdruck ist im vorliegenden Fall Ihnen und steht somit im Dativ. Wenn man das Prinzip der Kasuskongruenz anwenden möchte, wählt man Bevollmächtigten, da diese Form ebenfalls im Dativ steht. Diese Regel entspricht Beispiel 2.

    Jedoch gibt es einige Sonderfälle, bei denen die Kasuskongruenz zwischen Bezugsausdruck und als-Apposition entweder unüblich oder sogar inkorrekt ist. Ein solcher Fall liegt hier zwar nicht vor, aber es gibt Parallelen zwischen der folgenden Ausnahme und Ihrem Beispiel. Substantive, die den Genitiv, Dativ und Akkusativ Singular mit der Endung -en bilden, bleiben meist endungslos, „wenn ihnen kein flektiertes Wort (Artikelwort, Adjektiv oder adjektivisches Partizip) vorangeht“ (Duden 4: 976, Randnummer 1545). Bevollmächtigter bildet die besagten Kasus zwar auf -en, aber im Nominativ Singular ist es im Gegensatz zu Wörtern wie Assistent oder Praktikant nicht endungslos. Was letztlich daran liegt, dass es sich hierbei um ein substantiviertes Partizip handelt.

    Beispiel


    (3) Als Praktikant war ihm einiges widerfahren.


    Fazit: Beispiel 2 entspräche der Regel der Kasuskongruenz zwischen als-Apposition und Bezugsausdruck. Dass es sich bei der Kasuskongruenz in diesem Fall aber um keine allgemeingütige Regel handelt, sieht man daran, dass die Dudengrammatik Ausnahmen einräumt. Die starke Ähnlichkeit einer dieser Ausnahmen zu unserem konkreten Beispiel kann daher als Erklärungshintergrund für die Schwankungen dienen.
     


    Sprachgebrauch


    Obwohl es sich bei der kasuskongruenten Form Bevollmächtigten um die bevorzugte Variante handelt, zeigt eine kurze Suchanfrage mit google.de, dass durchaus auch die eigentlich inkorrekte Form verwandt wird. Um Ergebnisse zu erhalten, die wirklich die Kasuskongruenz zwischen einem einzelnen Pronomen als Bezugsausdruck und einer als-Apposition abbilden, wurde hier nicht Ihnen sondern ihm verwendet, da google.de nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheidet und daher auch nach ihnen, dem Personalpronomen in der 3. Person Plural, suchen würde. Die Suche mit ihm als Bevollmächtigten ergab 39 200 Treffer (ca. 80%), während die Suche nach ihm als Bevollmächtigter zu 11 400 Belegen führte (ca. 20%).
     

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