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Thema: des Supreme Court oder des Supreme Courts ?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard des Supreme Court oder des Supreme Courts ?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Lesen eines wissenschaftlichen Artikels

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden

  2. #2
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    04.07.2014
    Ort
    Gießen
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    85

    Standard Genitivbildung bei Nominalgruppen mit englischsprachigem Kern

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem


    Ihre Frage bezieht sich auf die Flexion (= Beugung) der Nominalgruppe des Supreme Court/s. Sie möchten wissen, welche die richtige Form zur Realisierung des Genitivs im Singular ist. Folgende Varianten schlagen Sie vor:

    Beispiel


    (1) des Supreme Courts
    (2) des Supreme Court


    Da eine ähnliche Frage bereits gestellt und bearbeitet wurde, wird zunächst auf den nachstehenden Link verwiesen. Es ist empfehlenswert, die bereits vorhandene Antwort ebenfalls zu lesen, da jene zum Verständnis beitragen kann.

    http://www.grammatikfragen.de/showth...ight=jobcenter

    Die Schwierigkeit bei der Flexion der genannten Nominalgruppe besteht darin, dass es sich hier um einen englischen Ausdruck handelt, was zur Frage führt, welches Flexionsmuster anzuwenden sei. Laut Duden 9 verhält es sich bei Anglizismen so, dass sie i.d.R. problemlos in das deutsche Sprachsystem integriert und zumeist nach der s-Flexion dekliniert werden. Weiterhin nehmen sie einfach das Genus des deutschen Begriffs an, der ihnen am bedeutungsähnlichsten ist (vgl. Duden 9: 68-69, „Grammatische Integration“). Da der Begriff im Deutschen bereits lexikalisiert ist, findet er sich auch im DUW (= Deutsches Universalwörterbuch), welchem zu entnehmen ist, dass es sich bei Supreme Court um ein Maskulinum handelt, da der bedeutungsähnlichste Begriff oberster Gerichtshof ist (vgl. DUW: 1716, „Supreme Court“).

    Wie bereits erwähnt, gehört Supreme Court zu der Gruppe der s-Plurale, was meist auf Wörter aus dem Englischen, Französischen und Spanischen zutrifft, weil die Pluralbildung in diesen Sprachen oft ebenfalls ein -s vorsieht. Das Flexionsparadigma für Wörter dieser Gruppe sieht im Singular folgendermaßen aus:

    Singular
    Nominativder Supreme Court
    Genitivdes Supreme Courts
    Dativdem Supreme Court
    Akkusativden Supreme Court

    Wird der Ausdruck aber nach Artikelwörtern verwandt, also beispielsweise nach des, eines oder meines, ist es möglich, auf das Genitiv-s am Substantiv zu verzichten. Der Grund dafür liegt in einer Tendenz zur Monoflexion. Dieser Terminus beschreibt das Phänomen, auf die mehrfache Markierung eines grammatischen Merkmals zu verzichten. Beim Genitiv-s handelt es sich in Verbindung mit Artikelwörtern um eine solche entbehrliche Markierung, da durch des der Genitiv schon eindeutig angezeigt wird. Es besteht daher keine Notwendigkeit dafür, den Genitiv als grammatisches Merkmal an mehreren Stellen der Nominalgruppe zu markieren (vgl. Duden 4: 307, Randnummer 307; Duden 4: 946-948, Randnummer 1517).

    Sprachsystematisch spricht folglich auch nichts gegen die Variante ohne -s (Beispiel 2), da nichts an grammatischer Information durch die Einsparung verloren geht, wenn auf das Genitiv-sin einer Nominalgruppe mit Artikelwort verzichtet wird. Sie können also frei wählen, ob Sie lieber die endungslose Variante verwenden möchten oder – was ebenfalls nicht falsch wäre – den Genitiv klassisch zweimal, mit dem Artikelwort und am Substantiv, markieren.
     

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