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Thema: Seit wann wusste Herr X. von Ermittlungen gegen ihn? - Ist das grammatikalisch richtig?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Seit wann wusste Herr X. von Ermittlungen gegen ihn? - Ist das grammatikalisch richtig?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Wird im DLF immer in dieser Form gebraucht.

    Meines Erachtens muss es doch heißen: "Seit wann wusste Herr X. von Ermittlungen gegen sich."
    Im Rundfunk - auch im DLF - wird aber immer die oben genannte, meiner Meinung nach falsche Form gebraucht.

  2. #2
    Registriert seit
    04.07.2014
    Ort
    Gießen
    Beiträge
    85

    Standard Reflexivpronomen und Bezugswort

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    Sprachsystem


    Aus grammatischer Perspektive ist der nachstehende Satz wohlgeformt und somit korrekt:

    Beispiel


    (1) Seit wann wusste Herr X von Ermittlungen gegen ihn?


    Sie haben allerdings Zweifel daran, ob das Personalpronomen ihn geeignet ist, um sich eindeutig auf Herr X zu beziehen. Betrachtet man den Satz isoliert, erscheint die Verbindung zwischen dem Bezugswort Herr Xund dem Personalpronomen ihn schon gegeben, da beide in Person, Numerus und Genus übereinstimmen und somit kongruent zueinander sind. Jedoch ist der Bezug des Pronomens auf Herr X nicht eindeutig, wenn man davon ausgeht, dass ihn auf einen anderen Bezugsausdruck verweisen kann, der nicht in der vorliegenden Äußerung selbst vorkommt, sondern aus dem Kontext, in dem der Satz auftaucht, hervorgehen kann.

    Beispiel


    (2) In der Anhörung soll geklärt werden, ob Herr X Herrn E wegen der Ermittlungen warnte. Hierbei ist noch eine Frage von Bedeutung: Seit wann wusste Herr X von den Ermittlungen gegen ihn?


    In (2) weist der Kontext eher darauf hin, dass sich das Personalpronomen auf Herrn E bezieht, da dieser von Herrn X wegen der Ermittlungen gewarnt wurde. Um mehr Eindeutigkeit zu erzielen, schlagen Sie stattdessen die Verwendung des Reflexivpronomens sich vor, sodass sich folgende Formulierung ergibt:

    Beispiel


    (3) Seit wann wusste Herr X von Ermittlungen gegen sich?


    Wie auch aus dem folgenden Beitrag zu diesem Thema hervorgeht, ist (3) die eindeutigere Variante, da sich sich „auf ein Satzglied innerhalb eines einfachen Satzes oder innerhalb ein und desselben Teilsatzes“ (Duden 4: 271-272, Randnummer 365) bezieht. Entsprechend kann nur Herr X Bezugsausdruck zu sich sein.

    http://www.grammatikfragen.de/showth...flexivpronomen

    Aus semantischer Sicht ist demnach das Reflexivpronomen geeignet, Eindeutigkeit beim Verhältnis zwischen Pronomen und Bezugsausdruck herzustellen, da sich nicht auf einen Ausdruck, der nur in einem anderen Satz auftaucht, bezogen sein kann. Wie zu Beginn bereits erwähnt wurde, ist die vom DFL verwandte Variante aber nicht grammatisch falsch.
     


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  3. #3

    Standard Reflexivpronomen



    Hm, andererseits ist ja eine Art Standardfall vielleicht so prädisponiert:

    a) es gibt keine andere Person im Kontext, gegen die ermittelt würde.
    b) es ist gewiss eine seltene, sehr seltene Ausnahme, dass eine Person gegen sich selbst ermittelt, sei es halbbewusst (Dorfrichter Adam), sei es gänzlich unwissend (Staatsanwalt von Traskow in Spörls "Der Maulkorb", Oedipus, im Film "Angel Heart" der verlodderte Privatdektiv Harry Angel), kaum aber jemals ganz bewusst.
    c) In "Ermittlungen" steckt ein Agensverb ("ermitteln"): Wenn a) und b) gelten, ist kaum damit zu rechnen, dass Herr x, der hier in der Rolle des Patiens steckt (Ermittlungen gegen X), selber bewusst gegen sich tätig wird.

    So gesehen ist eine "Formulierung" mit "sich" kaum missverständlich, es dürfte im Pronomen "sich" auf jeden Fall Herr X gemeint sein.
    Da nun aber bei den Ermittlungen sozusagen eine Außenperspektive und ein Fremdinteresse standardmäßig anzunehmen ist, kann diese Außenperspektive so dominant werden,
    dass die mögliche Innenperspektive einer Reflexivsetzung "sich" zwar nicht angenommen wird,
    aber doch als ein irritierender, stark störender Faktor im Situationswissen wirken kann und daher vermieden wird.
    So dürfte denn auch der berichtende und fragende Sprecher des Satzes und seine "höhere" Perspektive das nichtreflexive Pronomen zu Recht setzen
    und sich keinen Missverständnissen aussetzen.....

    Daher ist wohl "Wusste Herr X von den Ermittlungen gegen ihn?" stilistisch-pragmatisch-semantisch keine schlechte, vielleicht sogar die bessere Wahl.

    https://www.youtube.com/watch?v=3L83UPhQJs0
    Angel Heart
    https://www.youtube.com/watch?v=JQkXJ6qx2VA
    Dorfrichter Adam in "Der zerbrochene Krug"
    Geändert von Willi Wamser (14.12.2016 um 18:40 Uhr)

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