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Thema: Welcher der zwei Sätze ist richtig?

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Welcher der zwei Sätze ist richtig?

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Aufsatzprojekt

    Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
    Duden, Suchwort "als (Konjunktion)"

    Er holte die Zustimmung des Rates als dienstaufsichtsführender Behörde ein.
    Er holte die Zustimmung des Rates als dienstaufsichtsführende Behörde ein.

    Nach welcher Beugung verlangt "als" hier?

  2. #2
    Registriert seit
    04.07.2014
    Ort
    Gießen
    Beiträge
    85

    Standard Kongruenz im Kasus bei Konjunktionalgruppen mit Bezug auf Genitivus possessivus

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.

    Sprachsystem


    Ihre Frage bezieht sich auf die Kongruenz (= Übereinstimmung) im Kasus zwischen der Nominalgruppe des Rates und der Konjunktionalgruppe (auch: als-Apposition) als dienstaufsichtsführende Behörde. Mit den nachstehenden Verlinkungen gelangen Sie zu bereits beantworteten Fragen, die sehr ähnlich sind und daher zum Verständnis der Thematik beitragen können:

    http://www.grammatikfragen.de/showth...nktionalgruppe

    http://www.grammatikfragen.de/showth...nktionalgruppe

    Folgende Varianten schlagen Sie vor:

    Beispiel


    (1) Er holte die Zustimmung des Rates als dienstaufsichtsführender Behörde ein.
    (2) Er holte die Zustimmung des Rates als dienstaufsichtsführende Behörde ein.


    Beide Vorschläge unterscheiden sich hinsichtlich der Flexion des Adjektivs dienstaufsichtsführend. Konkret besteht Unsicherheit darüber, ob das Adjektiv, das hier stark flektiert wird, weil ihm kein Artikelwort mit Flexionsendung vorangeht, im Genitiv (1) oder Nominativ(2) stehen muss. Welcher Kasus nun genau benötigt wird, hängt prinzipiell vom Bezugsausdruck der Konjunktionalgruppe ab, also von des Rates. Nämlich anders als Präpositionen regieren Adjunktoren wie als keinen Kasus, sodass von als keine Kasusforderung ausgeht. Entsprechend übernimmt die Konjunktionalgruppe i.d.R. den Kasus des Bezugsausdrucks. In unserem Fall wäre das der Genitiv, da des Rates im Genitiv steht. Das spräche für Beispiel (1) als bevorzugte Variante.

    Allerdings ist in unserem Fall die weitere syntaktische Umgebung von Relevanz, da es Ausnahmen geben kann, bei denen die Regel, dass die Konjunktionalgruppe kasuskongruent zum Bezugsausdruck ist, nur eingeschränkt oder gar nicht gilt. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn sich die Konjunktionalgruppe auf einen possessiven Genitiv (auch: Genitivus possessivus) bezieht. Da es sich bei die Zustimmung des Rates als dienstaufsichtsführende/r Behörde um eine Wortgruppe handelt, in der des Rates possessiver Genitiv zu die Zustimmung ist, liegt augenscheinlich diese Ausnahme vor. Im Duden 4 findet sich zu diesem Ausnahmefall das folgende Beispiel:

    Beispiel


    (3) Die Presse meldete [die Entlarvung [des Generals] [als eigentlicher Drahtzieher des Aufstands]]. (977, Randnummer 1547)


    Wie wir an eigentlicher, das der starken Flexion des Maskulinums entspricht, erkennen, wird hier der Nominativ verwandt, was laut Duden 4 in der heutigen Standardsprache überwiegend der Fall ist. Die Verwendung des Genitivs soll hingegen nur noch gelegentlich vorkommen.

    Jedoch scheint sich das Dudenbeispiel von Ihrem Satz zu unterscheiden, da es sich bei dem possessiven Genitiv des Generals um einen Genitivus obiectivus handelt, während des Rates ein Genitivus Auctoris ist. Der Genitivus obiectivus ist „auf das Akkusativobjekt eines zugrunde liegenden Verbs bezogen“ (Duden 4: 825, Randnummer 1270) (6) und der Genitivus Auctoris wird in Nominalgruppen, „in denen Produkte und ihre Hersteller genannt werden“ (Duden 4: 825, Randnummer 1271), gebraucht (7).

    Beispiel


    (4) Sie entlarvten den General. -> Die Entlarvung des Generals…
    (5) Der Rat stimmte zu. -> Die Zustimmung des Rates…


    Trotz der formalen Ähnlichkeit ist nicht ganz klar, ob der Ausnahmefall uneingeschränkt auf alle Arten des Genitivus possessivus übertragbar ist. Sicher ist aber, dass es verschiedene Ausnahmen von der Kongruenzgrundregel gibt, was Spielraum bei der Beurteilung der möglichen Varianten schafft. Da also die Genitivverwendung hier der Regel entspricht und die Nominativverwendung in Analogie zur regelhaften Ausnahme gerechtfertigt werden kann, besteht im Grunde Wahlfreiheit.
     

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    Geändert von Dennis Koch (17.06.2015 um 09:19 Uhr)

  3. #3

    Standard Genitiv verwenden

    Es geht hier wieder einmal darum, dass Herr Duden zählt, wie oft der Genitiv NICHT verwendet wird, und diese Version dann selig spricht. Damit hilft er nicht der Wissenschaft, sondern, wie auch in anderen Fällen, dem Genitiv langsam den Garaus zu machen. Es gibt auch in diesem Beispiel keinen grammatischen Grund, den Genitiv nicht zu verwenden.

  4. #4

    Standard

    Lieber Herr Grammatikus,

    wie Sie bemerkt haben dürften, bemühen wir uns in diesem Forum darum, Fragen zur Grammatik nach den aktuellen linguistischen Standards zu beantworten. Dazu gehört es vor allem, eine neutrale, deskriptive Perspektive einzunehmen. Wir greifen nicht in den Sprachgebrauch ein und schreiben nichts vor. Wenn Sie den Genitiv retten wollen - der übrigens in seiner Funktion als Genitivattribut höchst lebendig ist - suchen Sie sich dafür bitte eine andere Plattform.

    Herzliche Grüße
    Mathilde Hennig

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