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Thema: Satzanalyse.

  1. #1
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    Standard Satzanalyse.

    "1904, [...], war nicht der "Tabubruch", als den Zimmerer den Mord an Herero und Nama schildert".

    als den = als-Apposition zu den Mord
    den = Relativpronomen; Antezedens = der Tabubruch

    Zimmerer schildert also den Mord als einen Tabubruch?

    Habe ich das richtig verstanden? So ja, können Sie meine Erklärung etwas mehr wissenschaftlich formulieren?

    Danke.
    Geändert von Michelvilvoorde (08.07.2015 um 21:57 Uhr) Grund: Korrekturen

  2. #2

    Standard Satzgliedanalyse

    Da es sich bei einer Frage zur Satzgliedbestimmung um keine Grammatikfrage in unserem Sinn handelt, wird hier auf unser übliches Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.

    In Ihrer Frage geht es einerseits um die formale Satzanalyse und andererseits um die semantische Aussage.

    Sprachsystem


    Um zunächst einmal auf die Satzgliedanalyse einzugehen:
    Sie schlagen vor, „als den“ als Apposition zum Bezugswort „der Tabubruch“ zu betrachten. Eines der klassischen Merkmale für Appositionen lautet wie folgt:
    „Appositionen stimmen mit dem Bezugswort oder der Bezugsgruppe im Kasus überein oder stehen im Nominativ“ (vgl. Dudengrammatik, §1550).

    Beispiel

    Dort steht Herr Olsen, der bekannte Rocksänger. (Nominativ)
    Die Journalistin interviewte Herrn Olsen, den bekannten Rocksänger. (Akkusativ)

    Die Bezugsgruppe „der Tabubruch“ steht im Nominativ Singular. „Den“ steht jedoch im Akkusativ Singular. Da „der Tabubruch“ und „den“ also nicht im gleichen Kasus stehen und „den“ auch nicht im Nominativ steht, kann es sich nicht um eine als-Apposition mit dem Bezugswort „Tabubruch“ handeln.
    Nun stellt sich die Frage: Wo kommt dieses „als“ her?

    Hierzu lohnt es sich, das Prädikat im untergeordneten Satz (schildert) genauer zu analysieren. Wenn wir die Valenz des Verbs schildern betrachten, stellen wir fest, dass das Verb mit „als“ verbunden werden kann:
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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ID:	34

    Beispiel

    Der Angeklagte schildert seine Tat als emotionale Reaktion.


    Den“ ist dementsprechend ein Relativpronomen, das sich auf „der Tabubruch“ bezieht (wie Sie vorgeschlagen haben). Bei Relativsätzen ist das Spezifische, dass sich das Relativpronomen zwar auf den übergeordneten Satz bezieht, sich aber grammatikalisch in den Relativsatz eingliedert. Deshalb sind das Bezugswort im übergeordneten Satz und das Relativpronomen im untergeordneten Satz nicht zwingend kasuskongruent.

    Das Relativpronomen nimmt also die grammatische Form ein, die in der Konstruktion des Relativsatzes gerade benötigt wird. Weil das Verb „schildern“ im Nebensatz eine Nominalgruppe im Akkusativ fordert, steht das Relativpronomen „den“ auch im Akkusativ.

    Der Nebensatz „als den Zimmerer den Mord an Herero und Nama schildert“ ist also ein Relativsatz zum übergeordneten Substantiv „Tabubruch“. Der Relativsatz beschreibt das Substantiv „Tabubruch“ näher. Ein derartiger Relativsatz wird als Attributsatz bezeichnet.

    Funktional betrachtet kennzeichnet „als etwas“ bzw. im Beispiel „als emotionale Reaktion“ das Objektsprädikativ zu dem Objekt „etwas“ bzw. „seine Tat“.

    Beispiel

    Zimmerer schildert den Mord an Herero und Nama als Tabubruch.


    Die Erklärung soll hier graphisch dargestellt werden:
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    Semantisch schildert Zimmerer, wie Sie schon schreiben, den Mord als einen Tabubruch. Der Autor des Zitates verneint dies jedoch; es sei (1904) kein Tabubruch gewesen.

    Letztlich hier noch ein ähnlich konstruiertes Beispiel, bei dem der Attributsatz mit „als“ eingeleitet wird:
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