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Thema: Was ist bei diesem Satz der Satzgegenstand: " Kann mir jemand helfen?"

  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Was ist bei diesem Satz der Satzgegenstand: " Kann mir jemand helfen?"

    Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
    Grammatik 3. Klasse

  2. #2

    Standard Satzgegenstand bzw. Subjekt

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    Sie möchten den Satzgegenstand (das Subjekt) in ihrem Beispielsatz ermitteln.

    Beispiel

    „Kann mir jemand helfen?“

    Hierfür möchte ich zunächst den Begriff „Satzgegenstand“ erklären und anschließend Methoden zur Ermittlung desselben vorstellen.

    Sprachsystem


    Als „Satzgegenstand“ wird in der Schulgrammatik das Subjekt eines Satzes verstanden. Das Subjekt bzw. der Satzgegenstand ist ein vom Verb abhängiges Satzglied. Typischerweise erscheint es in Form einer Nominalgruppe (z.B. bestehend aus einem Nomen/Substantiv oder einem Pronomen) im Nominativ. Der Kasus ist hierbei ein obligatorisches Charakteristikum: Nominalgruppen, die nicht im Nominativ stehen, können nicht der Satzgegenstand bzw. das Subjekt des Satzes sein.
    Regel 1: Der Satzgegenstand/ das Subjekt eines Satzes muss, wenn er/es in Form einer Nominalgruppe realisiert ist, im Nominativ stehen.

    In den folgenden Beispielen ist das Subjekt unterstrichen.

    Beispiel

    (1) Dein neuer Pullover fiel mir sofort auf.
    (2) Die Kinder springen ihren Eltern auf der Nase herum.

    In (2) gibt es zwei Nominalgruppen („die Kinder“ und „ihren Eltern“). Die Regel, dass das Subjekt im Nominativ stehen muss, ermöglicht die sichere Identifikation des Subjekts: „Die Kinder“ steht im Nominativ, der Kasus von „ihren Eltern“ ist der Dativ. Somit kann „ihren Eltern“ nicht den Satzgegenstand darstellen.

    Regel 2: Der Satzgegenstand bzw. das Subjekt steht mit dem Prädikat, also dem finiten Verb des Satzes, in Personen- und Numerus-Kongruenz: Das heißt, das Prädikat und das Subjekt müssen in Person und Numerus übereinstimmen.

    [Exkurs: Erklärung zum Prädikat

    Das Prädikat ist, wenn es einteilig (Beispiel 3,4) ist, das Verb, an dem die grammatischen Kategorien Person (1. 2. 3.), Numerus (Singular oder Plural), Tempus (Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt, Futur I, Futur II), Modus (Indikativ, Konjunktiv, Imperativ) und Genus Verbi (=aktiv oder passiv) angezeigt werden. Bei einem mehrteiligen Prädikat sind die grammatischen Kategorien am finiten Verb (Teil des Prädikats) markiert (Beispiel 5).

    Beispiel

    (3) Lisa springt ins kalte Wasser. (3. Person Singular Präsens Indikativ Aktiv)
    (4) Lisa sprang ins kalte Wasser. (3. Person Singular Präteritum Indikativ Aktiv)
    (5) Lisa wollte ins kalte Wasser springen. (3. Person Singular Präteritum Indikativ Aktiv)

    In (5) ist „springen“ ein Infinitiv und kann, da es die o.g. grammatischen Kategorien nicht ausdrückt, nicht das finite Verb sein. Stattdessen trägt das Modalverb „wollte“ die grammatischen Markierungen. „Wollte“ ist also das finite Verb des Satzes. Das gesamte Prädikat besteht aus "wollte" und "springen".]

    Die mit dem Sternchen * markierten Beispielsätze sind grammatikalisch falsch, weil die Personen- und Numerus-Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat nicht gewährleistet ist. Das Subjekt/ der Satzgegenstand ist jeweils unterstrichen; die finiten Verben (, an denen die grammatischen Kategorien markiert sind,) sind fett markiert.

    Beispiel

    (6) Du bist mir heute positiv aufgefallen.
    * Du seid mir heute positiv aufgefallen

    (7) Ihr seid mir heute positiv aufgefallen.
    * Ihr bist mir heute positiv aufgefallen.

    (8) Ihr Sohn ist mir heute positiv aufgefallen.
    * Ihr Sohn sind mir heute positiv aufgefallen.

    (9) Die neuen Teppiche sind mir aufgefallen.
    * Die neuen Teppiche ist mir heute aufgefallen.


    In Ihrem Beispiel

    Beispiel

    „Kann mir jemand helfen?“

    halten wir zunächst fest, dass das finite Verb das Modalverb „kann“ ist, da „kann“ die grammatischen Kategorien anzeigt (das gesamte Prädikat umfasst „kann helfen“). Das finite Verb „kann“ steht im Singular. Unter der Berücksichtigung von Regel 2, dass das Prädikat und das Subjekt in Person und Numerus übereinstimmen, muss das Subjekt ebenfalls im Singular stehen.

    Da das Subjekt im Nominativ stehen muss (siehe Regel 1), kommt in Ihrem Beispielsatz als Satzgegenstand/ Subjekt nur das Indefinitpronomen „jemand“ in Frage. „Jemand“ erfüllt die Kriterien für Subjekte: Es steht im Nominativ (vgl. Kasus-Tabelle)

    Nominativjemand
    Genitivjemandes
    Dativjemandem
    Akkusativjemanden

    und in Kongruenz zum Prädikat bezüglich Numerus (Singular) und Person (3. Person).


     

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