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Wie ist es richtig die Lage anzugeben
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Arbeit
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Duden
Ich habe eine Frage, wie heißt es richtig, wenn ich die Lage angeben möchte.
1. Egalstr. 88 (2. OG im Gebäude des Hauptbahnhofes)
oder
2. Egalstr. 88 (2. OG, im Gebäude des Hauptbahnhofes)
Für mich ist der Zusatz "im Gebäude des Hauptbahnhofes" nur eine Nähere Bezeichnung und wird daher nach dem OG mit einem Komma abgegrenzt. Oder wird es ohne Komma geschrieben?
Geändert von rvzth (22.02.2018 um 07:02 Uhr)
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Kommasetzung bei Zusätzen und Nachträgen wie Ortsangaben
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Über Rechtschreibung kann man sich im amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung informieren. Für Ihr Beispiel gilt bezüglich der Kommasetzung bei Zusätzen und Nachträgen wie Ortsangaben Paragraph § 77: „Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.“
Hierfür lässt sich insbesondere Abschnitt 3 heranziehen, da es sich in Ihrem Beispielsatz um eine Ortsangabe handelt. Die Bestandteile der Ortsangabe werden dabei wie im folgenden Beispiel aus dem Regelwerk des Rechtschreibrats mit Kommata voneinander abgetrennt, dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass eine Präposition (am) vorliegt:
„Gabi Schmid, Berlin, Landsberger Allee 209, 3.Stock(,) gewann eine Reise in den Harz.
Aber: Gabi hat lange in Köln am Kirchplatz 4 gewohnt.“
Der Gedanke dahinter ist, dass Zusätze oder Nachträge als etwas Eigenständiges mit Kommata abgetrennt werden, mit Präposition jedoch auch als Attribute gelesen werden können. In Ihrem Fall liegt ebenfalls eine solche Präposition vor (im), sodass im Gebäude des Hauptbahnhofes als Attribut zu 2. OG gelesen werden kann. Daher ist das Komma nicht erforderlich:
Egalstraße 88 (2. OG(,) im Gebäude des Hauptbahnhofes)
Hinsichtlich der Zusätze und Nachträge gilt jedoch ebenfalls Paragraph § 78, nachdem es „im Ermessen des Schreibenden (liegt), ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.“ Dementsprechend ist das Komma in Ihrem Beispiel fakultativ.
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