In ihrer Frage geht es um die Kasuskongruenz (= Übereinstimmung im Kasus) zwischen einem Bezugsausdruck und einer
Konjunktionalgruppe mit als, die man auch
als-Apposition nennt. Der folgende Link führt zu einer vergleichbaren Frage, wobei es bei jener um die Flexion gereihter Adjektive bei einer Konjunktionalgruppe geht.
http://www.grammatikfragen.de/showth...nktionalgruppe
Sie möchten wissen, welche der folgenden Varianten korrekt ist:
Beispiel
(1) Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als
Bevollmächtigter für den Schuldner.
(2) Der Bescheid wird Ihnen zugestellt als
Bevollmächtigten für den Schuldner.
Die Problematik besteht konkret in der Wahl der richtigen Flexionsendung beim Wort [I]Bevollmächtigter[/B]. In Beispiel 1 steht
Bevollmächtigter im Nominativ und in Beispiel 2 im Dativ. Um nun sagen zu können, welcher Kasus hier richtig ist, muss der Bezugsausdruck zur Wortgruppe
als Bevollmächtigte-r/-n bestimmt werden. Laut Duden 4 übernehmen die in Konjunktionalgruppen enthaltenen Nominalgruppen nämlich den Kasus ihres Bezugsausdrucks, also verhalten sich im Kasus kongruent (vgl. 975, Randnummer 1543). Der Bezugsausdruck ist im vorliegenden Fall
Ihnen und steht somit im Dativ. Wenn man das Prinzip der Kasuskongruenz anwenden möchte, wählt man
Bevollmächtigten, da diese Form ebenfalls im Dativ steht. Diese Regel entspricht Beispiel 2.
Jedoch gibt es einige
Sonderfälle, bei denen die Kasuskongruenz zwischen Bezugsausdruck und als-Apposition entweder unüblich oder sogar inkorrekt ist. Ein solcher Fall liegt hier zwar nicht vor, aber es gibt Parallelen zwischen der folgenden Ausnahme und Ihrem Beispiel. Substantive, die den Genitiv, Dativ und Akkusativ Singular mit der Endung
-en bilden, bleiben meist endungslos, „wenn ihnen kein flektiertes Wort (Artikelwort, Adjektiv oder adjektivisches Partizip) vorangeht“ (Duden 4: 976, Randnummer 1545).
Bevollmächtigter bildet die besagten Kasus zwar auf
-en, aber im Nominativ Singular ist es im Gegensatz zu Wörtern wie
Assistent oder
Praktikant nicht endungslos. Was letztlich daran liegt, dass es sich hierbei um ein substantiviertes Partizip handelt.
Beispiel
(3)
Als Praktikant war
ihm einiges widerfahren.
Fazit: Beispiel 2 entspräche der Regel der Kasuskongruenz zwischen als-Apposition und Bezugsausdruck. Dass es sich bei der Kasuskongruenz in diesem Fall aber um keine allgemeingütige Regel handelt, sieht man daran, dass die Dudengrammatik Ausnahmen einräumt. Die starke Ähnlichkeit einer dieser Ausnahmen zu unserem konkreten Beispiel kann daher als Erklärungshintergrund für die Schwankungen dienen.
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