Den Nachschlagewerken von Duden und Wahrig zufolge sind
beide Varianten möglich. Bei
sämtlicher Beteiligter/Beteiligten handelt es sich zunächst einmal um ein Genitivattribut zu
den Interessen, also um eine beigefügte Wortgruppe, die insgesamt im Genitiv steht und die die
Interessen näher beschreibt. Ob es hier aber
Beteiligter oder
Beteiligten heißen muss, hängt davon ab, wie man das Wörtchen
sämtlich klassifiziert.
Ein Genitivattribut besteht mindestens aus einem Substantiv (Nomen) im Genitiv, das durch verschienene andere Wörter, z.B. Artikelwörter oder Adjektive, erweitert werden kann. In Ihrem Fall ist dieses Kernsubstantiv allerdings ein
substantiviertes Partizip II, was zu den Schwierigkeiten bei der Wahl der Endung beiträgt. Das Partizip II ist eine von einem Verb abgeleitete Wortform, die jedoch wie ein Adjektiv flektiert (dekliniert, gebeugt) werden kann.
Beispiel
beteiligen (Verb) –
beteiligt (Partizip II, unflektiert) –
die beteiligten Personen (Partizip II, flektiert) –
die Beteiligten (substantiviertes Partizip II, flektiert)
Nun gibt es im Deutschen
zwei Arten der Adjektivflexion: die starke und die schwache. Bei der starken Adjektivflexion wird mit Hilfe der Flexionsendungen deutlicher zwischen den Kasus (Fällen) unterschieden als bei der schwachen Adjektivflexion. Diese beiden Arten der Flexion weist auch das Partizip II auf – sogar, wenn es substantiviert ist. Die folgende Tabelle zeigt die starken und schwachen Formen des substantivierten Partizips II.
|
starke Adjektivflexion |
schwache Adjektivflexion |
Nominativ |
Beteiligte |
(die) Beteiligten |
Genitiv |
Beteiligter |
(der) Beteiligten |
Dativ |
Beteiligten |
(den) Beteiligten |
Akkusativ |
Beteiligte |
(die) Beteiligten |
Da die schwachen Pluralformen des Adjektivs bzw. des Partizips alle dieselbe Endung
–en haben, muss das vorangehende Artikelwort die Aufgabe der Kasusmarkierung übernehmen (in der Tabelle ist es der bestimmte Artikel). Oder umgekehrt: Wenn dem Adjektiv bzw. dem Partizip ein Artikelwort mit einer deutlichen Flexionsendung vorausgeht, genügt es, beim Adjektiv die schwache Endung
–en anzuhängen. An dieser Stelle kommt
sämtlich wieder ins Spiel: Die Dudengrammatik weist
sämtlich nämlich den
Status eines Artikelworts zu, das in Ihrem Beispiel mit seiner starken Endung
–er ausreicht, um den Genitiv deutlich anzuzeigen. Das folgende Partizip II kann daher die schwache Endung
–en erhalten (
sämtlicher Beteiligten).
Das abschließende Urteil ist hier aber offenbar noch nicht gefallen, denn im Nachschlagewerk „Fehlerfreies und gutes Deutsch“ von Wahrig wird
sämtlich auch
als Adjektiv angesehen, was völlig andere Auswirkungen auf das folgende Partizip hat. Betrachtet man die Wortgruppe
sämtlicher Beteiligter/n nämlich als eine Art Adjektivreihe ohne Artikelwort, dann werden alle Adjektive gleich (parallel) flektiert. Das bedeutet: In einer Adjektivreihe ohne Artikel übernimmt das erste Adjektiv die Funktion des Artikelworts, die deutliche Kasusmarkierung. Demnach wird das erste Adjektiv stark flektiert (
sämtlicher) und alle weiteren Adjektive (bzw. Partizipien) ebenfalls (
Beteiligter). Das Ergebnis davon wäre in Ihrem Fall also
sämtlicher Beteiligter.
Fazit: Das Wort
sämtlich ist bis heute nicht ganz eindeutig einer Wortart zuzuordnen. Betrachtet man das Verhalten auf
sämtlich folgender Adjektive und Partizipien, so kann man es entweder den Artikelwörtern oder den Adjektiven zuordnen, was von verschiedenen Nachschlagewerken zur deutschen Grammatik auch beides getan wird. Durch diese Zwischenstellung zwischen Artikelwort und Adjektiv entstehen Schwankungen, die im Genitiv Plural besonders stark sind. Letztlich bedeutet das aber auch, dass keine der von Ihnen aufgeführten Varianten „falsch“ ist.