Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
Die Regel, die Sie präsentieren, bezieht sich auf Verben, bei denen vor -m oder -n ein anderer Konsonant steht, also beispielsweise
Beispiel
atmen, widmen, rechnen
Hier wird bei der Bildung der 2. Person ein -e eingeschoben:
Beispiel
du atmest, ihr admet, du widmest, ihr widmet, du rechnest, ihr rechnet
Das liegt daran, dass diese Verbformen ohne das -e schlicht nicht aussprechbar wären:
Beispiel
*du atmst, ihr admt, du widmst, ihr widmt, du rechnst, ihr rechnt
Bei den Verben
Beispiel
erkennen, wohnen
ist die Situation anders. Hier steht vor -n kein Konsonant, sondern ein Vokal. Die Formen der 2. Person benötigen deshalb keinen e-Einschub:
Beispiel
du erkennst, ihr erkennt, du wohnst, ihr wohnt
Sie können dem entnehmen, dass die Frage, wann der sogenannte Schwa-Laut e eingeschoben werden muss und wann nicht, vor allem mit den Aussprachemöglichkeiten zu tun hat.