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Ihre Frage betrifft die
Flexion von Partizipien, bzw. des Partizip I. Ein Partizip I ist eine
infinite Verbform mit Suffix (der Endung) -end/-nd. Das Partizip I wird in der Regel wie ein
attributives Adjektiv verwendet. (Vgl. Dudengrammatik, Randnummer 829) Das heißt, dass es ähnlich wie ein Adjektiv Substantive näher bestimmt. Dies lässt sich am folgenden Beispiel illustrieren:
Beispiel
Der bellende Hund rannte durch den Garten.
Das Wort
bellende ist das Partizip I zum Vollverb
bellen. Es schreibt in diesem Beispiel dem Hund die Eigenschaft zu, dass er gerade die Tätigkeit des Bellens vollzieht. Dabei weisen Sie zu Recht daraufhin, dass ein Partizip I in dieser Funktion
adjektivisch flektiert wird, es also nach Kasus, Numerus und Genus gebeugt wird und so die entsprechenden Flexionsendungen trägt. In dem hier angeführten Beispiel wird das an der Endung
–e deutlich, die den Nominativ Singular Maskulinum kennzeichnet.
Ein solcher adjektivischer Gebrauch ist in Bezug auf Ihr Beispiel je nach Satzzusammenhang ebenfalls denkbar. Beispielsweise könnte es lauten:
Beispiel
Überraschenden Besuch mag ich gar nicht.
Auch hier übernimmt das Partizip I die Funktion das Substantiv wie ein Adjektiv näher zu bestimmen. Deswegen wird es hier ebenfalls adjektivisch flektiert und trägt die Endung
–en für den Akkusativ Singular Maskulinum.
Ein Partizip I wird jedoch nicht immer wie ein Adjektivattribut gebraucht, wie es im folgenden Satz der Fall ist:
Beispiel
Wenn überraschend Besuch kommt, bin ich immer überfordert.
Überraschend ist hier kein Adjektivattribut zu
Besuch, sondern bestimmt das Prädikat
kommen näher. Es wird damit die
Art und Weise angegeben wie der Besuch kommt, er kommt nämlich überraschend. Damit übernimmt das Wort
überraschend die Funktion eines
Adverbiales. Wird ein Adjektiv oder ein Partizip I in dieser Funktion als Adverbial verwendet, dann wird es
nicht flektiert.
Dementsprechend kommt es auf die Verwendungsweise von
überraschend an, ob es flektiert werden muss oder nicht.