Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Im dienstlichen Schriftverkehr.
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Duden
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Im dienstlichen Schriftverkehr.
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Duden
Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
In der Tat zeigt der Apostroph den Ausfall eines Buchstaben oder einer Silbe in einem Wort an. Im amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung (=Grundlage der neuen Rechtschreibung) wird beschrieben in welchen Fällen, ein Apostroph gesetzt werden muss und in welchen er gesetzt werden kann. (Vgl. §96 und §97) Nach §96 gibt es drei Fälle, in denen die Apostrophschreibung obligatorisch ist.
Dies betrifft
1. Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet. Diese bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben
Beispiel
(1) Aristoteles’ Schriften (aber: die Schriften des Aristoteles)
(2) Felix’ Vorschlag
(3) Alice’ neue Wohnung
2. Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder missverständlich sind.
Beispiel
(4) In wen’gen Augenblicken …
(5) ’s ist schade um ihn.
(6) Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll.
3. Wörter mit Auslassungen im Wortinneren.
Beispiel
(7) D’dorf ( = Düsseldorf)
(8) Ku’damm ( = Kurfürstendamm)
Bei Ihrem Beispiel handelt es jedoch nicht um einen der vorliegenden Fälle. Aus diesem Grund müssen wir uns anders behelfen. Daher greifen wir auf den Duden Band 9 „Richtiges und gutes Deutsch“ zurück. In dem Artikel über „Abkürzungen“ werden wir fündig und erhalten einen Anhaltspunkt. Dort wird zwischen Abkürzungen mit und ohne Punkt unterschieden. Mit Punkt stehen im Allgemeinen Abkürzungen, die nur geschrieben, aber nicht gesprochen werden.
Beispiel
(9) Dr. (für: Doktor)
(10) Ggs. (für: Gegensatz)
(11) ü.d.M (für: über dem Meeresspiegel)
(12) Dipl-Ing. (für: Diplom-Ingenieur)
Berufsbezeichnungen und einige Titel hingegen stehen ohne Punkt.
Beispiel
(13) RA (für: Rechtsanwalt)
(14) BK (für: Bundeskanzler)
(15) OAR (für: Oberamtsrat)
(16) OB (für: Oberbürgermeister)
In diesen Bereich fällt auch Ihr Beispiel PM für Polizeimeister.
Desweiteren wird erläutert, dass Abkürzungen wie Verf., Prof., Dipl.-Ing. oder OB sowohl die maskuline als auch die feminine Form miteinschließt. Zur Verdeutlichen kann aber die Endung –in hinzugefügt werden.
Beispiel
(9) BKin (für: Bundeskanzlerin)
(10) OARin (für Oberamtsrätin)
Das Anhängen der femininen Endung erfolgt hier allerdings ohne Apostroph oder sonstiges Satzzeichen. Da sich also kein analoger Fall zu Ihrem Beispiel finden lässt, tendieren wir tatsächlich zur Schreibung ohne Apostroph, also PMin. Da aber die meisten Abkürzungen ohne spezielle feminine Endung ohnehin auch die weibliche Form miteinschließen, ist unserer Ansicht nach auch durchaus die Abkürzung PM für Polizeimeisterin zulässig.