Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Diskussion mit einem Freund, welcher behauptet das Komma wäre richtig dort.
Vielen Dank schon mal. :)
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Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Diskussion mit einem Freund, welcher behauptet das Komma wäre richtig dort.
Vielen Dank schon mal. :)
Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Ihre Frage betrifft die Kommasetzung im Deutschen. Sie möchten wissen, ob in dem folgenden Satz nach „belehren“ ein Komma gesetzt werden muss:
Beispiel
Übrigens: „belehren“(,) wird nicht groß geschrieben.
Die Rechtschreibung ist für das Deutsche amtlich geregelt. Sie lässt sich im entsprechenden Amtlichen Regelwerk nachschlagen. Dort finden sich die folgenden Regeln, wann ein Komma gesetzt werden muss:
1) Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab. (§71)
2) Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen. (§73)
3) Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. (§74)
4) Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet
b) die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab
c) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab (§75)
5) Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. (§77)
6) Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. (§79)
Keine der hier angeführten Regel trifft auf Ihr Beispiel zu. Vielmehr handelt es sich bei dem Ausdruck „belehren“ um das Subjekt des Satzes, welches, da es nicht satzförmig realisiert ist, nicht vom restlichen Teil des Satzes abgetrennt wird. Entsprechend kann hier kein Komma gesetzt werden.
Darüber hinaus gilt bei Ihrem Beispielsatz zu beachten, dass der Ausdruck großschreiben zusammengeschrieben wird, da das Adjektiv groß hier fester Bestandteil des Verbs ist. (Vgl. Amtliches Regelwerk § 34)
Der Satz lautet also:
Beispiel
Übrigens: „belehren“ wird nicht großgeschrieben.