Ihre Frage bezieht sich auf den Gebrauch des Reflexivpronomens
sich bzw. alternativ des Personalpronomens
Ihnen im Beispiel
Können Sie diese Abmeldung bei Ihnen manuell vornehmen? Das Reflexivpronomen dient in der Regel dazu, die vom Verb bezeichnete Handlung, in diesem Fall
die Abmeldung vornehmen,
auf das Subjekt des Satzes rückzubeziehen. Das Reflexivpronomen hat dabei sowohl im Akkusativ als auch im Dativ die Form
sich. Unabhängig davon, in welchem Kasus das Reflexivpronomen steht (hier in Abhängigkeit von der Präposition bei im Dativ), treten laut dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle gelegentlich
Zweifel auf, ob das Reflexivpronomen oder das Personalpronomen verwendet werden sollte. Insbesondere ist dies der Fall, wenn eine
potentielle Mehrdeutigkeit besteht. Dies kann auch in Ihrem Beispiel den Grund für den Zweifel an der Verwendung des Reflexivpronomens darstellen. Eine Mehrdeutigkeit lässt sich dabei auf die zwei möglichen Lesarten von ‚
bei sich‘ zurückführen, die durch die folgenden zwei Beispiele verdeutlicht werden soll:
Lesart 1: Können Sie die Abmeldung bei sich vornehmen?Im Sinne von: Können Sie mich in Ihrem System (= bei sich) abmelden?
Bsp.: Gesprächspartner I möchte sich (z.B. für eine Prüfung) abmelden, kann die Abmeldung aber (möglicherweise aus technischen Gründen) nicht eigenständig durchführen und wendet sich diesbezüglich an Gesprächspartner II, der die Abmeldung für ihn vornehmen soll.
Alternative Formulierung: Können Sie die Abmeldung für mich vornehmen?
Lesart 2: Können Sie die Abmeldung bei sich vornehmen?Im Sinne von: Können Sie Ihre Abmeldung (= Abmeldung bei sich) vornehmen?
Bsp.: Gesprächspartner I fragt Gesprächspartner II, ob Gesprächspartner II seine eigene Abmeldung vornehmen kann, weil er aus irgendeinem bestimmten Grund nicht an etwas teilnehmen soll.
Alternative Formulierung: Können Sie Ihre Abmeldung selbst vornehmen?
Die Formulierung ‚
bei sich‘ kann also einmal im Sinne einer Ortsangabe ‚
bei sich‘ (Lesart 1), einmal im Sinne von ‚
bei sich selbst‘ (Lesart 2). Für beide Lesarten ließen sich, wie den Beispielen zu entnehmen ist, alternative Formulierungen finden. Es helfen an solchen Stellen der Mehrdeutigkeit allerdings meist Kontextfaktoren und unser Weltwissen, um die Aussage richtig zu deuten. F
ür die Verwendung des Reflexivpronomens bzw. dessen Ersatz durch das Personalpronomen ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Mehrdeutigkeit dadurch nicht aufgelöst werden würde, denn die Frage
Können Sie die Abmeldung bei Ihnen vornehmen? kann ebenso auf zwei Lesarten verstanden werden. Da die Begründung für die Verwendung des Personalpronomens, das Umgehen der Mehrdeutigkeit, also wegfällt, wäre aus sprachsystematischer Sicht entsprechend der Angaben im Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle das Reflexivpronomen vorzuziehen.