In Ihrer Frage geht es darum,
worauf sich das Relativpronomen deren in Ihrem Beispielsatz potentiell beziehen kann. Generell können sich Relativsätze auf Nominalgruppen oder Adverbgruppen im übergeordneten Satz beziehen. Bei freien Relativsätzen muss das Bezugselement hinzugedacht werden. Außerdem gibt es weiterführende Nebensätze, die sich auf den ganzen übergeordneten Satz beziehen. (Vgl. Dudengrammatik, Randnummer 1653)
In ihrem Beispiel wird das Pronomen
deren verwendet, das entweder Genitiv Singular von
die oder Genitiv Plural von
der,
die,
das sein kann. Mit diesem Relativpronomen wird also
Bezug auf eine Nominalgruppe im übergeordneten Satz genommen. Mit dieser muss das Relativpronomen hinsichtlich des Genus und des Numerus übereinstimmen.
Betrachtet man vor diesem Hintergrund Ihren Beispielsatz, dann kommen folgende Nominalgruppen als Bezugswort aus grammatischer Perspektive in Frage:
Beispiel
a) einer allgemeinen Zeitkarte
b) einer Schülerkarte
c) einer allgemeinen Zeitkarte oder einer Schülerkarte
d) die Fahrkarte zur Weiterfahrt als Anschlussfahrkarte
Da es potentiell mehrere Bezugswörter gibt, scheint der Satz
mehrdeutig zu sein. Diese Mehrdeutigkeit wird in der Regel dadurch verursacht, dass zwischen dem Bezugswort und dem Relativpronomen weitere Substantive stehen, die im Genus und Numerus mit dem Bezugswort übereinstimmen. (Vgl. Duden 9, S. 786f.) Dies ist in Ihrem Beispiel der Fall, da es mehrere Nominalgruppen im Singular und Femininum vor dem Relativsatz gibt.
Beispiel
a) einer allgemeinen Zeitkarte (Dativ Singular Femininum)
b) einer Schülerkarte (Dativ Singular Femininum)
c) einer allgemeinen Zeitkarte oder einer Schülerkarte (Dativ Singular Femininum)
d) die Fahrkarte zur Weiterfahrt als Anschlussfahrkarte (Nominativ Singular Femininum)
Wenn also von dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein der Bezug auf
Zeitkarte intendiert ist, wie Sie es sagen, dann entsteht hier das Problem durch die besagten Substantive, die zwischen dem Bezugswort und dem Relativpronomen stehen, hinsichtlich Numerus und Genus aber mit dem Bezugswort übereinstimmen.
Um solche Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, wird ein Relativsatz in der Regel möglichst direkt nach dem Bezugswort angeschlossen, sodass die Bezüge maximal klar sein sollten. Das bedeutet, dass der Bezug des Relativsatzes zum einen dadurch geregelt wird, dass das
Relativpronomen kongruent hinsichtlich Numerus und Genus mit dem Bezugswort ist. Zum anderen gibt es das Prinzip der Nähe, das
Adjazenzprinzip, das besagt, dass der Relativsatz möglichst nah an dem Wort stehen soll, auf das es sich bezieht. Wenn wir also solche komplexen Sätze lesen, dann nehmen wir in der Regel an, dass sich der Relativsatz auf das am nächsten stehende potentielle Bezugswort bezieht. Diese Regel legt dann Ihre Lesart nahe, dass sich der Relativsatz auf die
Fahrkarte zur Weiterfahrt als Anschlussfahrkarte bezieht, denn diese Nominalgruppe ist das am nächsten stehende mögliche Bezugswort.
In Ihrer Frage vermuten Sie, dass sich der Nebensatz auf
die Anschlussfahrkarte bezieht, da es sich hierbei um das Subjekt handelt.
Diese Vermutung ist jedoch in zweierlei Hinsicht problematisch. Das eine Problem besteht darin, dass
es keine Rolle spielt, welches Satzglied ein Wort hat, um das Bezugswort eines Relativsatzes zu sein. So kann sich mit einem Relativsatz nicht nur auf ein Subjekt bezogen werden, sondern bspw. auch auf Objekte, wie der folgende Satz exemplarisch zeigt:
Beispiel
Ich schenkte
meinem Freund (= Dativobjekt),
der für ein Jahr ins Ausland geht (= Relativsatz, der sich auf
meinem Freund bezieht), ein selbstgebasteltes Buch mit Erinnerungen, damit er immer an mich denkt.
Zum anderen
ist die Anschlusskarte nicht das Subjekt in Ihrem Beispielsatz. Um dies zu zeigen, wollen wir Ihren Satz erst einmal vereinfachen:
Beispiel
In Verbindung mit einer allgemeinen Zeitkarte […] kostet die Fahrkarte zur Weiterfahrt in der entsprechenden Wagenklasse als Anschlussfahrkarte eine Preisstufe weniger.
Die Nominalgruppe, die das Subjekt ist, ist
die Fahrkarte zur Weiterfahrt in der entsprechenden Wagenklasse als Anschlussfahrkarte.
Dabei ist der Kern dieser Nominalgruppe das Wort Fahrkarte, das durch Attribute erweitert wird. Das erste Attribut ist dabei
zur Weiterfahrt, welches selbst durch ein Präpositionalattribut (
in der entsprechenden Wagenklasse) erweitert ist.
Als Anschlussklasse ist hier eine als-Apposition, also eine nominale Ergänzung zu
Fahrkarte, die mit
als eingeleitet wird. Dass
Anschlusskarte nicht alleine das Subjekt bilden kann, kann man dadurch erkennen, dass der Satz keinen Sinn ergibt, wenn man die Nominalgruppe
die Fahrkarte zur Weiterfahrt in der entsprechenden Wagenklasse weglässt:
Beispiel
*In Verbindung mit einer allgemeinen Zeitkarte […] kostet als Anschlussfahrkarte eine Preisstufe weniger.
Anschlusskarte kann also nicht alleine das Subjekt bilden und ist demnach lediglich ein Teil des Subjekts. Das hat zur Folge, dass Ihre Lesart zwar möglich ist, jedoch nicht mit dieser Begründung.
Fazit: Demnach sind
beide Lesarten potentiell möglich. Es lässt sich nicht zweifelsfrei entscheiden, welche nun die „richtige“ Lesart ist, da sich beide zumindest aus grammatischer Perspektive begründen lassen und der Satz mehrdeutig ist.