Sie möchten wissen, ob
eine im Kontext des zitierten Satzes aus dem Roman „Gewitter über Pluto“ stehen kann, ohne dass der Satz ungrammatisch wird, weil beispielsweise gegen eine Regel der
Kongruenz verstoßen wird, also keine Abstimmung hinsichtlich Kasus, Numerus und Genus mit der syntaktisch relevanten Umgebung vorliegt. Auch aus muttersprachlicher Perspektive erscheint diese Konstruktion nicht als unproblematisch, sodass Ihr Zweifel hier völlig berechtigt ist.
Beispiel
(1) "Lorenz ging nach drinnen und gab dem bereits wartenden Dienstbotenbruder
die Nummer eine jener monetären Parkplätze, auf die Geld wie ein flüchtiger Schauer niederzugehen pflegt." (Steinfest, Heinrich 2009: 46)
In einem ersten Schritt werden wir versuchen, die gewählte Flexion von
eine zu deuten. Da
eine die Flexionsendung für
Nominativ oder
Akkusativ Femininum trägt, wäre es denkbar, dass es sich auf
Nummer beziehen soll und
pronominal benutzt wird und somit das Substantiv
Nummer ersetzt oder als
Indefinitartikel eine
Ellipse, eine Ersparung des wiederholten Gebrauchs von
Nummer, markiert. In diesem Fall wäre
eine Teil einer
Apposition, einem substantivischen Attribut, und müsste durch ein Komma vor
eine abgetrennt werden. In (2) wird das Substantiv
Nummer, das bei der erläuterten Lesart durch
eine ersetzt wird oder aufgrund einer Ersparung fehlt, in Klammern angegeben.
Beispiel
(2) Lorenz ging nach drinnen und gab dem bereits wartenden Dienstbotenbruder die Nummer
, eine (Nummer) jener monetären Parkplätze, auf die Geld wie ein flüchtiger Schauer niederzugehen pflegt.
Bei dieser ersten Lesart, die aufgrund des fehlenden Kommas eine Vermutung bleiben muss, wäre
eine jener monetären Parkplätze kein
Genitivattribut, wie sie vorschlagen, sondern hätte die Funktion einer Apposition. Allerdings ist Ihr Ansatz durchaus plausibel, sodass auch untersucht werden soll, inwiefern die fragliche Konstruktion als Genitivattribut zu
Nummer fungieren kann.
Während sich in Beispiel (2)
eine auf das Substantiv
Nummer bezieht, wird es im Folgenden auf
monetären Parkplätze, also Bankkonten, verweisen. Entsprechend muss an
ein das Genus
Maskulinum von
Parkplatz markiert sein und es muss im
Genitiv stehen, weil es zum Genitivattribut zu
Nummer gehört. Etwas umformuliert und stark vereinfacht hieße der Satz dann:
Beispiel
(3) Lorenz gab dem Bruder die Nummer
eines monetären Parkplatzes.
Nun ist die Konstruktion aber komplexer, da es sich bei
jener monetären Parkplätze um ein
partitives Attribut handelt, das eine Mengenbezeichnung darstellt. Durch den Gebrauch von
ein wird ausgedrückt, dass es sich um einen monetären Parkplatz aus der Menge aller monetären Parkplätze handelt. Ein Teil wird also herausgegriffen, was völlig logisch ist, da es sich ja nicht um die Kontonummer für alle existierenden Bankkonten handelt. Bildet man einen Satz, in dem
ein und das partitive Attribut die Funktion des Subjekts übernehmen, ergeben sich bei der Flexion von
ein noch keine Schwierigkeiten (4).
Beispiel
(4)
Einer jener monetären Parkplätze wurde leergeräumt.
Da es im Romanauszug aber um ein Genitivattribut geht und
ein wie in (3) aus grammatischer Perspektive im Genitiv stehen muss, gibt es keinen harmonischen Gleichklang der Endung
-er bei
einer und
jener. Stattdessen müsste der Satz folgendermaßen lauten:
Beispiel
(5) Lorenz ging nach drinnen und gab dem bereits wartenden Dienstbotenbruder die Nummer
eines (Parkplatzes) jener monetären Parkplätze, auf die Geld wie ein flüchtiger Schauer niederzugehen pflegt.
Zum Vergleich wird nun noch einmal ein baugleicher Satz gegenübergestellt, bei dem der Bezugsausdruck zu
ein ein
Femininum ist. In diesem Fall wäre
einer nämlich die kongruente Form:
Beispiel
(6) Lorenz ging nach drinnen und gab dem bereits wartenden Dienstbotenbruder die Nummer
einer (Alarmanlage) jener unüberwindbaren Alarmanlagen, […].
Fazit: Ihr Zweifel an der vorliegenden Konstruktion ist begründet, da entweder ein Komma fehlt oder
eine inkongruent flektiert ist. Intuitiv wirkt die Lesart als Apposition, die in Beispiel (2) dargestellt wird, jedoch etwas konstruiert, weswegen die Interpretation, dass es sich um ein Genitivattribut handeln müsste, wahrscheinlicher ist. In diesem Fall ist
eines die kongruente Form, sodass Beispielsatz (5) grammatisch korrekt wäre.